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Verfasst am: 19.05.06, 11:06 Titel: Der Unfallautofahrer ist bei der Versicherung n. eingetragen
Hallo,
ein Freund von mir hat das Auto meines Vaters benützt und jetzt einen Unfall verursacht, an dem er eindeutig die Schuld trägt.
Er besitzt einen gültigen Führerschein, stand nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und hatte auch das Einverständnis meines Vaters, den Wagen zu benutzen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Das Problem ist, dass nur mein Vater und meine Mutter laut dem Versicherungsvertrag zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt sind.
Inwieweit wird der Schaden trotzdem von der Versicherung übernommen und kann es sein, dass diese das Geld von uns bzw. dem Freund zurückfordert?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 19.05.06, 11:22 Titel:
Passt besser ins Versicherungsrecht - verschoben.
Nach meiner Kenntnis wird die Haftpflicht den Schaden zahlen und den Betrag nicht zurückfordern. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Versicherung den Vertrag aber rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr so abrechnen, als ob der Fahrer hätte fahren dürfen (also Geld nachfordern). Außerdem m.E. kann u.U. eine zusätzliche Strafzahlung verlangt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft weiter! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
die versicherung zahlt den schaden an den geschädigten, verlangt aber vom versicherungsnehmer u.u. eine "vertragsstrafe". die höhe findet man in den bedingungen (als beispiel: das könnte z.b. ein doppelter jahresbeitrag sein) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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