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Irreführung

 
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doublelila
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 17:14    Titel: Irreführung Antworten mit Zitat

Hallo,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man sich ein Angebot hat geben lassen, wo unten die Summe falsch berechnet wurde, so dass das Angebot einen guten Eindruck macht (niedriger Preis) und wenn man dann die rechnung bekommt, stimmen die Einzelnen Positionen überein, aber die Summe stimmt dann, ist aber höher als beim Angebot.
Sicherlich hätte man das Angebot genau prüfen müssen und noch einmal nachrechnen können...aber ist das nicht dennoch Irreführung?
Man betrachtet also die Summe im Angebot und die Leistungen die man dafür bekommen soll, bekommt dann auch diese Leistungen, jedoch zu einem höheren Preis.
Ich hoffe,mir kann jemand ganz schnell was dazu sagen!
Vielen dank schonmal
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

In Anlehnung an das VOB-Regelwerk gilt der angegebene Einheitspreis, ein falsch berechneter Gesamtpreis aus Menge x Einheitspreis ist also entsprechend zu korrigieren.

Wenn der, auch falsch errechnete, Gesamt-Endpreis allerdings abschließend pauschaliert ist, gilt diese (wenn auch falsch errechnete) genannte Pauschal-Endsumme.
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doublelila
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

das heisst also das es zulässig ist, eine falsche endsumme zu notieren, die gut aussieht, wenn der einzelpreis genannt ist?
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

doublelila hat folgendes geschrieben::
das heisst also das es zulässig ist, eine falsche endsumme zu notieren, die gut aussieht, wenn der einzelpreis genannt ist?

Genau das.

Außer bei einem pauschal angebotenen Endpreis. Wenn der sich dann aus fehlerhaften Zwischenrechnungen ergeben hat macht das nix.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry aber da muß ich doch mal herzhaft lachen.
Würden sie im umgekehrten Fall dem Bauunternehmer noch einen Nachschlag zahlen. Es kommt nähmlich auch oft vor das der Bauunternehmer in der Angebotssumme zuviel stehen hat und bei der Abrechnung korrekt zusammen rechnet.

Aber um bei ihrem Fall zu bleiben. Versuchen sie doch mal dem Bauunternehmer nach zu weisen das er wissentlich, um sie übers Ohr zu hauen, das Angebot manipuliert hat.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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