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Ein Fußballverein hat 2 Mannschaften. Beide spielen nicht im überregionalen Kreis. Gemäß den DFB Statuten dürfen 2 Spieler mit der „Stammspielereigenschaft“ in der 1. Mannschaft, in einem Flichtspiel der 2. Mannschaft, in der laufenden Saison mitwirken.
Stammspieler der 1. Mannschaft ist jeder der 50% oder mehr Spieleinsätze in der 1. Mannschaft in der laufenden Saison hat.
Nun Folgendes: Bei einem Spiel der 1. Mannschaft sitzt ein Spieler X auf der Ersatzbank (ist im Spielbericht genannt) und kommt während des Spiels nicht zum Einsatz.
Durch dieses Spiel erlangte der Spieler X, nach Auffassung des zuständigen Fußballverbandes, die so genannte „Stammspielereigenschaft“.
Dieser Spieler wird 1 Woche später mit zwei „Stammspielern“ der 1. Mannschaft in der 2. Mannschaft eingesetzt.
Der 2. Mannschaft wurde im nachhinein (5 Wochen Später) der Sieg des Spiels aberkannt und zu Gunsten der Gegnerischen Mannschaft gewertet.
Ist diese Entscheidung Rechtens???? Erlang ein Spieler allein durch den Eintrag im Spielbericht (wird nicht im betreffenden Spiel eingesetzt) die „Stammspielereigenschaft?????
Werde aus den Statuten und der SpO nicht schlau!!!!
Vielen Dank _________________ Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!
Durch dieses Spiel erlangte der Spieler X, nach Auffassung des zuständigen Fußballverbandes, die so genannte „Stammspielereigenschaft“.
Steht das so Definierte auch so in der Spielordnung des Verbandes? Ansonsten ist es denke ich eher Auslegungssache des Sportgerichts. Bei uns steht in der SpO z.B. ".... mitgewirkt hat." -> Das setzt voraus, das der Spieler auch eingesetzt wurde.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
ich weiß ja nicht, welches Bundesland hier betroffen ist, aber für den Bereich des HFV (Hamburg) sind die entsprechenden Regelungen in § 17 (2) der Spielordnung geregelt. Wobei ich allerdings nicht sagen kann, ob die Eintragung auf dem Spielberichtsbogen schon als Einsatz gilt. Ich denke, es ist abhängig davon, wie die Sportgerichtsbarkeit des jeweiligen KFV sieht.
Außerdem ist das auch ein wenig von der Spielklasse abhängig, in der die 1. Mannschaft des Vereins spielt.
Ich weiß nur soviel, dass man sich jeweils "runterspielen" muss, wenn man z.B. als Spieler der 1. in der 3. ausgeholfen hat, d.h. dann wohl 1. Spiel 1. Mannschaft, 2. Spiel 2. usw. Nach der SpO des HFV gelten dann noch für die letzten 5 bzw. 7 Spiele SOnderregelungen. Die SpO gibt es auf
hallo zusammen,
also in thüringen (speziell Kyffhäuserkreis) ist es ebensfalls so geregelt, das der spieler eingesetzt werden muss, um die stammspielereigenschaft zu erlangen.
sport frei
madu _________________ wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen
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