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Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

 
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klingellotte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 11:44    Titel: Wie hoch sind die Verfahrenskosten? Antworten mit Zitat

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Verfahrenskosten sind, bei einem Verfahrenswert i.H.v. 11.400,00 EURO?
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Earl Grey
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Was für´n Verfahren? Anwaltliche Vertretung?
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klingellotte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das Gericht hat dann in seinem Beschluss die Kosten des Verfahrens der beklagten Partei auferlegt, und der Verahrenswert beläuft sich auf 11.400,00 EUR.
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Earl Grey
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was für´n Verfahren?


Das sind immer noch zu magere Angaben, um eine zutreffende Antwort geben zu können.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Earl Grey meint damit, dass Ihre Angaben noch nicht ausreichen, um nur annähernd angeben zu können, wie hoch die Kosten sind.

Welche Art Verfahren war es, in dem Streitwertbeschluß erging? Da wir im Forum Familienrecht sind, z.B. Unterhaltsklage während des Getrenntlebens, Sorgerechtsverfahren, ist Ehescheidungsverfahren anhängig, etc.

Wichtig ist auch zu wissen, ob es um ein erstinstanzliches Ausgangsverfahren oder bereits um ein Berufungs-/Rechtsmittelverfahren geht.

Dann wäre noch zu bedenken, ob Anwälte beteiligt waren, ggf. auf beiden Seiten?

Gruß
Peter H.
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klingellotte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckungsgegenklage wegen Pfändung des Kindesunterhaltsbetrages, dieser wurde bereits abgezahlt, die Gegenpartei hat jedoch weiter pfänden lassen, ohne jegliche Rechtsgrundlage. Es kam dann zum Prozess, bei dem jede Partei durch einen Anwalt vertreten war. In dem Prozess wurde der gegnerischen Seite von der Richterin geraten, den Pfändungsbeschluss aufzuheben.
Da dies nicht rechtzeitig geschah, wurde erneut ein Gerichtstermin anberaumt, der dann jedoch von beiden Seiten im schriftlichen Verfahren entschieden wurde, da die gegnerische Seite den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat.
Im Beschluss steht drin, dass die Beklagte zu spät auf die Rechte des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses verzichtet hat, somit Anlass zur Klageerhebung gegeben war und die Beklagte daher die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier sind wohl weniger familienrechtliche als zivilprozeßuale Fragen betroffen, weswegen ich den Thread mal zu den Experten ins Zivilprozeßrecht verschiebe.

Gruß
Peter H.
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Earl Grey
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gerichtskosten belaufen sich auf 657,- EUR und je Rechtsanwalt fallen ca. 1.730,- EUR an (ggf. mehr wenn Reisekosten o.ä. dazukommen sollten).
_________________
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