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Ja, das Gericht hat dann in seinem Beschluss die Kosten des Verfahrens der beklagten Partei auferlegt, und der Verahrenswert beläuft sich auf 11.400,00 EUR.
Earl Grey meint damit, dass Ihre Angaben noch nicht ausreichen, um nur annähernd angeben zu können, wie hoch die Kosten sind.
Welche Art Verfahren war es, in dem Streitwertbeschluß erging? Da wir im Forum Familienrecht sind, z.B. Unterhaltsklage während des Getrenntlebens, Sorgerechtsverfahren, ist Ehescheidungsverfahren anhängig, etc.
Wichtig ist auch zu wissen, ob es um ein erstinstanzliches Ausgangsverfahren oder bereits um ein Berufungs-/Rechtsmittelverfahren geht.
Dann wäre noch zu bedenken, ob Anwälte beteiligt waren, ggf. auf beiden Seiten?
Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckungsgegenklage wegen Pfändung des Kindesunterhaltsbetrages, dieser wurde bereits abgezahlt, die Gegenpartei hat jedoch weiter pfänden lassen, ohne jegliche Rechtsgrundlage. Es kam dann zum Prozess, bei dem jede Partei durch einen Anwalt vertreten war. In dem Prozess wurde der gegnerischen Seite von der Richterin geraten, den Pfändungsbeschluss aufzuheben.
Da dies nicht rechtzeitig geschah, wurde erneut ein Gerichtstermin anberaumt, der dann jedoch von beiden Seiten im schriftlichen Verfahren entschieden wurde, da die gegnerische Seite den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat.
Im Beschluss steht drin, dass die Beklagte zu spät auf die Rechte des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses verzichtet hat, somit Anlass zur Klageerhebung gegeben war und die Beklagte daher die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
hier sind wohl weniger familienrechtliche als zivilprozeßuale Fragen betroffen, weswegen ich den Thread mal zu den Experten ins Zivilprozeßrecht verschiebe.
Die Gerichtskosten belaufen sich auf 657,- EUR und je Rechtsanwalt fallen ca. 1.730,- EUR an (ggf. mehr wenn Reisekosten o.ä. dazukommen sollten). _________________ In a world of compromise some don´t.
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