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Tetra123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.05.06, 11:43 Titel: Beiträge Rechtschutzversicherung |
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Hallo,
angenommen Person A schließt vor ca. 6 Jahren eine Vertrag über eine Rechtschutzversichurung mit einem Vertreter der Versicherung XYZ ab. Angreuzt wird dann 1/2 jährliche Zahlungsweise und der Endbetrag wird daneben notiert.
Jahre später fällt auf, nach Kündigung der Versicherung fällt jedoch erst auf, dass XYZ nicht 1/2 jährlich sondern 1/4 jährlich den vereinbarten/unterschriebenen Betrag abgebucht hatte.
Des weiteren kann man den Differenzbetrag zurückfordern, auch wenn man nicht den Versicherungsschein, sondern nur noch den Antrag mit den o.a. Daten vorliegen hat? Also wenn Person A gar nicht weiß, ob ein Versicherungsschein ausgehändigt wurde und der Antrag als dieser gilt? |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 22.05.06, 11:54 Titel: Re: Beiträge Rechtschutzversicherung |
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[edit
Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 07:20, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Tetra123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.05.06, 12:29 Titel: |
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| nein eben nicht, es wurde der Betrag vierteljährlich eingezogen, der als 1/2 jährlich festgelegt wurde. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.05.06, 12:38 Titel: |
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und wo ist der versicherungschein geblieben?
die versicherung wird sicherlich sagen: den fehler auf dem antrag haben wir korrigiert und entsprechend im versicherungschein kenntlich gemacht.
edit: den letzten satz hab ich gelöscht, ich glaub der war falsch  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 22.05.06, 14:57 Titel: |
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| Tetra123 hat folgendes geschrieben:: | | nein eben nicht, es wurde der Betrag vierteljährlich eingezogen, der als 1/2 jährlich festgelegt wurde. |
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Gesellschaft über Jahre hinweg den doppelten Jahresbeitrag eingezogen hat.
Ich glaube eher, dass der Vertreter von XYZ ein falsches Kreuzchen gemacht hat und das der eingetragene Beitrag einer vierteljährlichen Zahlweise entspricht. Dies ist auch garantiert so im Versicherungsschein kenntlich gemacht worden. Und maßgebend ist nicht der Antrag sondern der Versicherungsschein. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 22.05.06, 15:14 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Und maßgebend ist nicht der Antrag sondern der Versicherungsschein. |
Das kommt darauf an, ob der VR auf die eventuell bestehende Abweichung aufmerksam gemacht hat..
...wenn nicht dann gilt der Inhalt des Antrages als Vertragsgrundlage.
Ich sag bloß "Billigungsklausel" nach § 5 VVG...
...anschließend (nach Kenntnis) müsste dann aber die Police geändert werden...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 22.05.06, 15:20 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Dies ist auch garantiert so im Versicherungsschein kenntlich gemacht worden. Und maßgebend ist nicht der Antrag sondern der Versicherungsschein. |
Bitte den ganzen Absatz lesen. Danke  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 22.05.06, 15:53 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Dies ist auch garantiert so im Versicherungsschein kenntlich gemacht worden. Und maßgebend ist nicht der Antrag sondern der Versicherungsschein. |
Bitte den ganzen Absatz lesen. Danke  |
Hab ich doch, so lang war der ja nicht ... und jetzt? Steh ich auf der Leitung
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Ach isch denk isch habs
Sie meinten mit "kenntlich gemacht": Den VN darauf aufmerksam gemacht bzw. ausreichend darauf hingewiesen...  _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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