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Gutachterkosten

 
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Klaus B
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 13:39    Titel: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

V klagt gegen M auf Anhebung der Miete. Sagen wir er will die Miete von 8 €/qm auf 9 €/qm angehoben wissen. Sein Erhöhungsverlangen stützt V auf einen einfachen Mietspiegel.

Im Verfahren bestreitet der M die angegebenen Merkmale der Wohnung. Das Gericht will nun einen Gutachter beauftragen, um die entsprechenden Merkmale der Wohnung feststellen zu lassen.

Wenn der Gutachter nun feststellt, dass nicht die geforderten 9 €/qm, sondern 8,50 €/qm berechtigt wären, würde das Gericht ja dann dem M verurteilen, seine Zustimmung zu diesem Betrag zu geben.

Werden dann die angefallenen Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten zwischen den Parteien geteilt?
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 21:13    Titel: Re: Gutachterkosten Antworten mit Zitat

Klaus B hat folgendes geschrieben::


Werden dann die angefallenen Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten zwischen den Parteien geteilt?


Das kann man mit Bestimmtheit nicht voraussagen. Möglich wäre eine Quotelung der Kosten im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird dann entsprechend gequotelt:
Zitat:
§ 92 ZPO Kosten bei teilweisem Obsiegen

(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.

(2) [...]

Beste Grüße

Metzing

EDIT: oh, Maus war schneller - aber ohne Gesetzeszitat Auf den Arm nehmen
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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