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Gewonnen - Verloren - Kosten???

 
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Ich_wars_nicht
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 23:08    Titel: Gewonnen - Verloren - Kosten??? Antworten mit Zitat

Rein hypothetisch - however Winken

A hat erste Distanz gewonnen - die Berufung gegen B verloren - Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Trägt A nun die Gesamtkosten des Rechtsstreits? (Erste Instanz/Zweite Instanz/Anwalts-Klage-Prozesskosten von A und B?)
B bekommt PKH.

A ist pleite Smilie
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 23:36    Titel: Re: Gewonnen - Verloren - Kosten??? Antworten mit Zitat

Ich_wars_nicht hat folgendes geschrieben::
Rein hypothetisch - however Winken

A hat erste Distanz gewonnen...


Dann kommt A wenigstens schon mal nicht mehr mit dem neuen Stalkergesetz in Konflikt. Winken


Zitat:
- die Berufung gegen B verloren - Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Trägt A nun die Gesamtkosten des Rechtsstreits? (Erste Instanz/Zweite Instanz/Anwalts-Klage-Prozesskosten von A und B?)
B bekommt PKH.


Wenn die Berufungsinstanz das Urteil vollständig kassiert hat und keine Kostenquotelung getroffen hat, trägt A die Gesamtkosten.

Anwalt B wird seine Kosten zunächst über die PKH abrechnen, erhält also zumindest einen Teil seiner Gebühren. Den Rest wird er per KfA festsetzen lassen und den holt er sich im Auftrag seines Mandanten von A. Die Landeskasse holt sich die gezahlten PKH-Gebühren von A.

Zitat:
A ist pleite Smilie


Das ist schlecht. Am wenigsten wird das den Anwalt von A erfreuen. Tja, da bleibt A dann nicht soviel, außer eventuell Ratenzahlungen anzubieten?
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LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Ich_wars_nicht
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

A nimmt mal an, das die Kostenqotelung u. a. in der -noch nicht vorliegenden- Urteilsbegründung geregelt wird?

A kann vermutlich nicht nachträglich PKH beantragen, und wer legt für A dann die Ratenzahlung fest?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich_wars_nicht hat folgendes geschrieben::
A nimmt mal an, das die Kostenqotelung u. a. in der -noch nicht vorliegenden- Urteilsbegründung geregelt wird?


Sofern es eine solche gibt, ja.

Zitat:
A kann vermutlich nicht nachträglich PKH beantragen, und wer legt für A dann die Ratenzahlung fest?


Nachträglich PKH halte ich für unmöglich. Auf Raten muss man sich mit dem Gläubiger unter Vorlage seiner Vermögensverhältnisse einigen. Hier wäre also der Gegner, vertreten durch den Anwalt und die Landeskasse Ansprechpartner.
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LG Maus

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Ich_wars_nicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

A freut sich!!! Und wie.....
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich_wars_nicht hat folgendes geschrieben::
A freut sich!!! Und wie.....

Worauf? Auf die Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs durch seinen eigenen Anwalt, weil er diesen beauftragte, obwohl er kein Geld hatte?
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Ich_wars_nicht
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Du jeh, ich hoffe Dein Nick hat nix mit Deinem Beruf zu tun..... sonst wären Dir Begriffe wie "Ironie" sicherlich zugänglich Mit den Augen rollen
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