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Verfasst am: 27.05.06, 19:08 Titel: Kontokündigung wg Pfändung
Hallo,
nehmen wir an Frau K hat ein Girokto bei der [Firmenname redaktionell gelöscht]-Bank.
Die Bank erhält einen Pfändungsbeschluss und Frau K lässt sich einige Male die Sozialleistungen auszahlen.
Plötzlich beschliesst die Bank Frau K das Konto zu kündigen.
In welcher Frist findet dann die Kündigung statt!? Zum neuen Monat? Binnen einer Woche? Sofort? Mag von Bank zu Bank unterschiedlich sein, aber was ist den so die Regel?
Wenn zB das Arbeitsamt dann noch auf dieses Konto überweisst weil Zahlungsfluss nicht mehr zu stoppen, was passiert dann damit!? Geht das Geld an den Überweisenden zurück!?
Vielen Dank.
Kathrin
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 27.05.06, 19:17 Titel:
Ist das Konto bereits gekündigt worden, oder hat die Bank "nur" die Kündigung des Kontos angedroht? Falls dies der Fall ist, kann K. mit dem Schreiben der Bank, in der die Kündigung angedroht wird, beim Amtsgericht die Aufhebung der Pfändung beantragt. Geht aber nur, wenn NUR Soziallleistungen auf das Konto eingehen. Und nur dann, wenn das Amtsgericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat (falls Finanzamt oder ähnliche Stelle die pfändende Stelle ist, gibt es dort evlt. dort ähnliche Möglichkeiten).
Hallo,
nee bis jetzt haben die noch gar nichts.
Weder gedroht noch durchgezogen.
Sollten tatsächlich manche Banken so kulant sein und trotz Pfändungen die
Bankverbindung über Monate hinweg aufrechterhalten!?
Kathrin
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 27.05.06, 20:34 Titel:
Ja, gibt es in der Tat und es funktioniert auch mehr oder weniger "problemlos", also die Schuldner können immer binnen der 7-Tages-Frist ihre Sozialleistungen abholen und gut is... Es gibt allerdings auch Banken, die sind da recht schnell mit der Kündigung.
nur unter bestimmten Umständen kündigen. Wenn das Konto gepfändet ist, sind die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht zwingend gegeben.
Dennoch ist die Bank wirtschaftlich daran interessiert, zumindest zu versuchen, das Konto zu kündigen. In diesem Fall hilft im Regelfall eine Beschwerde beim Ombudsmann.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.05.06, 20:24 Titel:
@michelle / erstes Posting:
Hier ist wohl ein Antrag nach §765a (Härtefallregelung) gemeint. Das kann in der Tat klappen, wenn nur Sozialleistungen eingehen und die Bank mit Kündigung droht, aber ein "Selbstgänger" ist das nicht. Ein Automatismus gibt es auch nicht. Man muss es gut begründen und das Gericht muss auch den Gläubiger hören.
Gruss Hans-Jürgen
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