Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A hatte einen Autounfall. Dieser Person stand unter Schock, entfernte sich vom Auto und suchte die Polizei später auf. Person A hatte dann (ca. 2 stunden später) 1,5 Promille laut Test bei der Polizei.
Person A behauptet aber, nur der Beifahrer gewesen zu sein und eine fremde Person (B) sei gefahren die aber verschwunden ist nach dem Unfall.
Wenn nun niemand beweisen kann, oder Person B nicht auffindbar ist, dass Person A nicht fuhr, zahlt die Versicherung? Führerschein weg? Wird man glaubwürdiger wenn Person A eine Anzeige auf Unbekannt macht für Person B?
Person A kann sich nur erinnern die Person sei gefahren, da man selber schon zu betrunken war. Jedoch war Person B eine zuvor wildfremde Person. Gilt also nicht die Unschuldsvermutung? Und kann die Versichererung ohne Beweis die Zahlung nicht erfüllen? Bzw, muss sie es ja, nur später kann sie es doch durch ein eigenes Gutachten einen Teil (oder mehr) zurückverlangen? Welche Folgen könnte das ganze haben?
gaanz großes kino. sowas passiert ja fast täglich. besoffener lässt einen wildfremden fahren. natürlich passiert ein unfall und beide entfernen sich unerlaubt vom unfallort.
die haftpflichtversicherung von A kann und sollte von A regress bis 5000,-€ fordern. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Alright. Es gibt Zeugen die gesehen haben, dass zwei Personen im Auto waren. Wer wirklich hinter dem Steuer saß ist noch nicht genau definiert.
Die unbekannte Person entfernte sich vom Unfall Ort. Person A ging später zur Polizei. Noch zwei Fragen liebe Leute.
1. Angenommen es stellt sich heraus, wildfremde Person fuhr das Auto. Versicherung kann noch immer Regress fordern?
2. Eine Person entfernt sich unter Schock vom Unfallort, geht später zur Polizei. Das läuft unter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Theoretisch gibt es etliche Dinge die man tun sollte nach einem Unfall. Handelt hier jeder richtig?
1. Angenommen es stellt sich heraus, wildfremde Person fuhr das Auto. Versicherung kann noch immer Regress fordern?
2. Eine Person entfernt sich unter Schock vom Unfallort, geht später zur Polizei. Das läuft unter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Theoretisch gibt es etliche Dinge die man tun sollte nach einem Unfall. Handelt hier jeder richtig?
Zu 1.) Kein Regress aber eventuell eine Vertragsstrafe, nämlich dann wenn Person A als alleiniger Führer des KFZ im Vertrag eingetragen war. Das einzige was noch zu einem Regress führen könnte wäre die Situation, dass der eigentliche Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Zu 2.) Ob jeder alles richtig macht steht überhaupt nicht zur Debatte. Wenn Fehler gemacht und erkannt werden, dann wird auch eine entsprechende Bestrafung stattfinden. Das einzige was Person A noch helfen könnte wäre einen auf Unzurechnungsfähig zu machen. Aber warum besinnt sich so einer nach 2 Stunden doch zur Polizei zu gehen? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.