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Verfasst am: 02.06.06, 18:47 Titel: Muss der Zaun einheitlich sein?
Die Grundstücke von A und B liegen direkt nebeneinander. A hat eine Hecke, die sich auf seinem Grundstück befand, abgerissen. Er hat einen grobmaschigen Drahtzaun (1,80 m) ("Schafzaun") 50 cm von der Grenze entfernt errichtet, an den Efeu gepflanzt wurde. Jeweils am Ende der Grenze (neben dem Schafzaun) endet die Einfriedung mit einem bzw. 3 Elementen Lamellenzaun (ca. 1,80 m) aus Holz. B behauptet nun, dass die Einfriedung "einheitlich" sein muss - und möchte, dass der Holzzaun entfernt und durch den Schafzaun ersetzt wird. B meint, dass das Ortsbild durch einen so hohen Lamellenzaun beinträchtigt wird.
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