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Klaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.06, 11:23 Titel: Hauskauf und fehlende Wohnfläche? |
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| Angenommen K kauft von V ein Hausgrundstück. Im Nachhinein stellt K fest, dass es für eine nachträglich eingezogene Deckenerweiterung des V (ca. 25qm) keine Baugenehmigung gab und die entstandenen Quadradtmeter im OG somit nicht als offizielle Wohnfläche gelten. Ob die Deckenerweiterung nachträglich in dieser Form genehmigungsfähig ist, ist unklar. Bei der Berechnung der Wohnfläche wurden die nun fraglichen Quadratmeter mitgerechnet und von V angeboten. Im notariellen Kaufvertrag steht jedoch nichts zur Quadratmeterzahl. K meint nun, dass die Quadratmeterzahl von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung bei einem Hauskauf ist und überlegt entweder vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. V meint, er habe sich seiner Zeit beim Architekten erkundigt, der meinte, dass es keiner Genehimigung/Nutzungsänderungsantrag bedarf und weist jede Schuld von sich. Wie würdet Ihr diesen Fall beurteilen? |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 07.06.06, 11:46 Titel: |
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| Zitat: | | ...dass es für eine nachträglich eingezogene Deckenerweiterung des V (ca. 25qm)... | Wie ist das zu verstehen. Wurde an dem Gebäude was angebaut oder wie? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Klaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.06, 12:40 Titel: |
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| Genau, es gab ursprünglich eine offene Galerie mit Blick vom Wohnzimmer ins Dach. Diese wurde ca. 5 Jahre vor dem Verkauf des Hauses durch eine zusätzlich eingezogene Holzbalkendecke geschlossen und es entstand im 1.OG ein neuer Raum der ca. 25qm groß ist. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 07.06.06, 13:30 Titel: |
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Achso, da sieht es natürlich anders aus. Im Gebäude bedarf es keiner Baugenehmigung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Klaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.06, 13:40 Titel: |
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| Wo soll das stehen bzw. warum soll bei Baumaßnahmen im Gebäude keine Baugenehmigung notwendig sein (könnte schließlich ja lebensgefährlich sein, wenn z.B. eine Decke einstürzt und herunter kommt)? Gemäß eingeholter Auskunft von K ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, welcher auch eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 07.06.06, 13:47 Titel: |
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Wo ist hier die Nutzungsänderung? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Klaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 07.06.06, 13:59 Titel: |
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| Bsilang nicht existierender "Luftraum" wird nun durch eine bauliche Änderung als Wohnraum genutzt. -> Ich denke diese Maßnahme ist als Nutzungsänderung zu werten?! |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 07.06.06, 14:03 Titel: |
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Definitiv nein. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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