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Hauskauf und fehlende Wohnfläche?

 
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Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 11:23    Titel: Hauskauf und fehlende Wohnfläche? Antworten mit Zitat

Angenommen K kauft von V ein Hausgrundstück. Im Nachhinein stellt K fest, dass es für eine nachträglich eingezogene Deckenerweiterung des V (ca. 25qm) keine Baugenehmigung gab und die entstandenen Quadradtmeter im OG somit nicht als offizielle Wohnfläche gelten. Ob die Deckenerweiterung nachträglich in dieser Form genehmigungsfähig ist, ist unklar. Bei der Berechnung der Wohnfläche wurden die nun fraglichen Quadratmeter mitgerechnet und von V angeboten. Im notariellen Kaufvertrag steht jedoch nichts zur Quadratmeterzahl. K meint nun, dass die Quadratmeterzahl von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung bei einem Hauskauf ist und überlegt entweder vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. V meint, er habe sich seiner Zeit beim Architekten erkundigt, der meinte, dass es keiner Genehimigung/Nutzungsänderungsantrag bedarf und weist jede Schuld von sich. Wie würdet Ihr diesen Fall beurteilen?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...dass es für eine nachträglich eingezogene Deckenerweiterung des V (ca. 25qm)...
Wie ist das zu verstehen. Wurde an dem Gebäude was angebaut oder wie?
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Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, es gab ursprünglich eine offene Galerie mit Blick vom Wohnzimmer ins Dach. Diese wurde ca. 5 Jahre vor dem Verkauf des Hauses durch eine zusätzlich eingezogene Holzbalkendecke geschlossen und es entstand im 1.OG ein neuer Raum der ca. 25qm groß ist.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, da sieht es natürlich anders aus. Im Gebäude bedarf es keiner Baugenehmigung.
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Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wo soll das stehen bzw. warum soll bei Baumaßnahmen im Gebäude keine Baugenehmigung notwendig sein (könnte schließlich ja lebensgefährlich sein, wenn z.B. eine Decke einstürzt und herunter kommt)? Gemäß eingeholter Auskunft von K ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, welcher auch eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist hier die Nutzungsänderung?
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Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bsilang nicht existierender "Luftraum" wird nun durch eine bauliche Änderung als Wohnraum genutzt. -> Ich denke diese Maßnahme ist als Nutzungsänderung zu werten?!
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Definitiv nein.
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