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Prokura einschränken?

 
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Sumatra20
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Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 11:53    Titel: Prokura einschränken? Antworten mit Zitat

Kann man eine Prokura insoweit einschränken, dass der Prokurist nur Beträge bis 5000 € von der Bank abheben darf? Geschockt
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

formal nein, praktisch jain.

Banken unterscheiden zwischen
- Vertretungsberechtigten und
- Verfügungsberechtigten

Der Vertretungsberechtigte einer Firma ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. den gesetzlichen Regelungen. Also: Geschäftsführer bzw. Vorstände. Vertretungsberechtigt ist kraft Gesetz auch der Prokurist.

Der Vertretungsberechtigte darf nun die Firma nach außen vertreten. Er darf Konten eröffnen und schliessen, Kredite aufnehmen und natürlich auch über das Konto verfügen.

Dies ist in der Praxis nicht erwünscht. Meist bestehen firmeninterne Regelungen wie
- Verfügungen nur mit 2 Unterschriften
- Betragsobergrenzen
- Begrenzung auf bestimmte Geschäfte/Konten

Aus diesem Grund wird mit dem Kontovertrag vereinbart, wer (mit welchen Bedingungen) Verfügungsberechtigt werden soll. Nicht jeder Vertretungsberechtigte ist damit Verfügungsberechtigter.

Die Konstruktion hat einen kleinen Schönheitsfehler. Kraft seiner Vertretungsberechtigung kann der Prokurist natürlich den Kontovertrag ändern. Die Bank wird dann aber bei der Geschäftsführung des Kunden Rücksprache halten.

Ob die Bank nun die konkrete Verfügungsbeschränkung "bis 5000 €" akzeptiert, wäre dort zu erfragen. Zumindest konkretisiert werden müsste die Reegelung (pro Buchung, pro Tag).
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Sumatra20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und jetzt mal angenommen, der Firmeninhaber hat die Prokura gegenüber B. so eingeschränkt, was passiert wenn B. sich über die Entscheidung hinwegsetzt und trotzdem 100.000 Euro abhebt und ins Ausland flüchtet. Jetzt verlangt der Inhaber vom Bankangestellten Schadensersatz, weil er die Einschränkung der Prokura kannte.
Mit Erfolg??
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn auf dem Kontovertrag eine Verfügungsberechtigung für den Prokuristen mit den genannten Einschränkungen angegeben ist und die Bank diese Beschränkungen nicht überwacht, so würde ich gute Gründe für einen Schadensersatz sehen.

Wenn es aber lediglich eine Vereinbarung zwischen Firma und Prokurist imm Innenverhältnis ist, die der Bank mitgeteilt wurde, sehe ich keine Verpflichtung der Bank diese Regelung im Innenverhältnis einhalten bzw. überwachen zu müssen.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann kann die Prokura im Außenverhältnis eingeschränkt werden? §50 HGB

Trotzdem macht sich der Prokurist im Innenverhältnis grundsätzlich SE-pflichtig und sich strafbar nach §266 I StGB.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Verfügungsberechtigung geht es nicht um eine Beschränkung der Prokura. Auch der Vorstand oder Geschäftsführer ist -aufgrund des Kontovertrags- gegenüber der Bank in der Verfügung beschränkt.
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