Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo zusammen.
Ich hab mal ein wichtige Frage und hoffe das mir die einer beantworten kann.
Ich fange jetzt im August meine 2 Lehre an. Da ich nun in der 1 Lehre BAB bekommen haben, steht mir das nunja nicht mehr zu. Nun wollte ich wissen was man noch beantragen kann und natürlich was man dann für eine Vorraussetzung braucht.
Nunja ich hoffe ihr wisst wie ich das jetzt meine und könnt mir dort ein paar gute Tips geben, weil wenn ich keinerlei Unterstützung bekommen, muß ich wohl oder übel die Lehre gleich wieder schmeissen und das wo ich entlich mein Traumberuf lernen kann.
Wenn es keinen besonderen Grund (abgesehen vom eigenen Wollen) gibt, ist da in der Tat nichts vorgesehen. Abgesehen vom Anspruch auf die Ausbildungsvergütung gegen den Arbeitgeber.
Gut das mit Wohngeld ist schonmal ganz gut. Wie ihr schon sagtet steht mir wohl sonst nichts weiter zu. Ich haben jetzt aber von Person "X" gehört das wenn man unter einen bestimmten Betrag bekommt (Kann die Summe jetzt leider nicht nennen), daß ALGII-Amt verpflichtet ist eine Unterstützung zu zahlen. Kann jetzt leider nicht sagen bis wann das zutrifft oder ob es sogar garnicht stimmt. Also wenn jemand was genauers weiß, wäre es nett wenn er oder sie was dazu schreiben könnte.
Bei AlG II bist Du verpflichtet alles zu tun, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Das scheint durch die erneute Ausbildung nicht der Fall zu sein. Falls also ein anderer Job möglich wäre, bei dem Du mehr verdienen kannst, muß der angenommen werden.
Das ist natürlich klar. Es ist ja nicht so das man es nicht versucht. Ich persönlich habe keine Lust den ganzen Tag zu Hause rum zu sitzen.
Aber man muß doch eine Untestützung bekommen wenn man nicht genug Geld zum leben hat. Es muß halt etwas geben aber das ALGII-Amt was ich kenne hat nun keinerlei Ahnung. Ständig muß ich mir anhören das sie es nicht wissen oder sie nicht zuständig sind. Naja ist ja in meinen Augen auch kein Wunder den ...... habe noch nie etwas von den bekommen wo man sich bewerben kann oder soll.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.