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Ausbildungunterstützung

 
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Ghost83
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Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 14:56    Titel: Ausbildungunterstützung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Ich hab mal ein wichtige Frage und hoffe das mir die einer beantworten kann.
Ich fange jetzt im August meine 2 Lehre an. Da ich nun in der 1 Lehre BAB bekommen haben, steht mir das nunja nicht mehr zu. Nun wollte ich wissen was man noch beantragen kann und natürlich was man dann für eine Vorraussetzung braucht.
Nunja ich hoffe ihr wisst wie ich das jetzt meine und könnt mir dort ein paar gute Tips geben, weil wenn ich keinerlei Unterstützung bekommen, muß ich wohl oder übel die Lehre gleich wieder schmeissen und das wo ich entlich mein Traumberuf lernen kann.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es keinen besonderen Grund (abgesehen vom eigenen Wollen) gibt, ist da in der Tat nichts vorgesehen. Abgesehen vom Anspruch auf die Ausbildungsvergütung gegen den Arbeitgeber.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Anspruch auf BAB nicht mehr besteht, besteht ggf. ein Wohngeldanspruch.
_________________
mfg
Klaus
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Ghost83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gut das mit Wohngeld ist schonmal ganz gut. Wie ihr schon sagtet steht mir wohl sonst nichts weiter zu. Ich haben jetzt aber von Person "X" Sehr glücklich gehört das wenn man unter einen bestimmten Betrag bekommt (Kann die Summe jetzt leider nicht nennen), daß ALGII-Amt verpflichtet ist eine Unterstützung zu zahlen. Kann jetzt leider nicht sagen bis wann das zutrifft oder ob es sogar garnicht stimmt. Also wenn jemand was genauers weiß, wäre es nett wenn er oder sie was dazu schreiben könnte.

Ach danke das ihr so schnell geantwortet habt.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei AlG II bist Du verpflichtet alles zu tun, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Das scheint durch die erneute Ausbildung nicht der Fall zu sein. Falls also ein anderer Job möglich wäre, bei dem Du mehr verdienen kannst, muß der angenommen werden.
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Ghost83
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Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich klar. Es ist ja nicht so das man es nicht versucht. Ich persönlich habe keine Lust den ganzen Tag zu Hause rum zu sitzen.
Aber man muß doch eine Untestützung bekommen wenn man nicht genug Geld zum leben hat. Es muß halt etwas geben aber das ALGII-Amt was ich kenne hat nun keinerlei Ahnung. Ständig muß ich mir anhören das sie es nicht wissen oder sie nicht zuständig sind. Naja ist ja in meinen Augen auch kein Wunder den ...... habe noch nie etwas von den bekommen wo man sich bewerben kann oder soll.
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