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Chris_1982 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 05.06.06, 14:04 Titel: Inkassogebühren berechtigt? |
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Hallo,
habe vor einigen Tagen ein Schreiben einer Inkassofirma bekommen. Es handelt sich um einen Betrag von 20 EUR, welchen ich vergessen hatte zu bezahlen. Nun soll ich noch 30 EUR Inkassogebühren löhnen.
An das gekaufte Produkt kann ich mich erinnern. Ich hatte auf Rechnung gekauft und dann vergessen zu überweisen. Jedoch kann ich mich an keinerlei Mahnung erinnern.
Ist diese Gebühr nicht etwas überzogen? Eine Mahnung per Einschreiben hätte doch ebenfalls genügt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten! |
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Mahnman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 05.06.06, 16:25 Titel: |
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Wenn Verzug vorliegt, müssen auch Verzugsschäden wie Inkassogebühren auch bezahlt werden. Diese sind, der Höhe nach, nicht überzogen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 06.06.06, 11:21 Titel: |
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Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers unter Angabe der Rechnungsnummer direkt überweisen und das Schreiben vom Inkassobüro komplett ignorieren.
Den 2 Mahnbrief des Inkassobüros abwarten und dann die Forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB zurückweisen
gruß
danyb |
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Chris_1982 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 06.06.06, 12:22 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten.
Das mit der Vollmacht klingt interessant- Was bedeutet das in nicht Juristen-Deutsch? Heisst das, das Inkasso-Unternehmen hat mir keine Kopie der Vollmacht zugesendet, also kann ich diese anzweifeln? |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 08.06.06, 09:13 Titel: |
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jedes inkassobüro hat sich auf nachfrage des vermeintlichen Schuldners durch eine Vollmacht zu legitimieren.
Dies wird aus wirtschaftlichen gründen insbesonders im Masseninkasso sowie bei Kleinstsummen so gut wie nie gemacht.
Die vollmacht muß orginal unterschrieben sein und die detailierte forderungsaufstellung muß dabei sein.
gruß
danyb |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.06, 09:21 Titel: |
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| danyb hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen. |
Wie kommst Du auf diesen Betrag? _________________ Karma statt Punkte! |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 08.06.06, 09:33 Titel: |
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| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | | danyb hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen. |
Wie kommst Du auf diesen Betrag? |
3 € halte ich durchaus für vernünftig !
so würde ich es machen wäre ich an Stelle des Fragestellers.
gruß
danyb |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.06, 09:39 Titel: |
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| danyb hat folgendes geschrieben:: | | Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | | danyb hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen. |
Wie kommst Du auf diesen Betrag? |
3 € halte ich durchaus für vernünftig !
so würde ich es machen wäre ich an Stelle des Fragestellers.
gruß
danyb |
Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin.
Geht es hier um "Vernunft" oder darum, welchen Schadensersatz der Gläubiger wegen des Verzuges geltend machen kann? _________________ Karma statt Punkte! |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 08.06.06, 09:49 Titel: |
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| Zitat: | Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin.
moment
der gläubiger hat ja an die Inkassofirma abgegeben und die möchte 30 € für eine 20 € forderung !
| Zitat: | | Geht es hier um "Vernunft" oder darum, welchen Schadensersatz der Gläubiger wegen des Verzuges geltend machen kann? |
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nicht wg vernunft - oder Schadensersatz - sondern fairness
der Gedanke an eine gerichtsverhandlung wg der negierten inkassogebühren
dürfte wenig realistisch sein |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.06, 10:00 Titel: |
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| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | | Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin. |
| danyb hat folgendes geschrieben:: | moment
der gläubiger hat ja an die Inkassofirma abgegeben und die möchte 30 € für eine 20 € forderung !  |
Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel. _________________ Karma statt Punkte! |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 08.06.06, 10:43 Titel: |
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| Zitat: | | Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel. |
erlebe ich hier eine metamorphose ?
vom ferengi zum vulkanier ?
Betrachte die Sache doch mal wie ein Buddist....
Der Gläubiger gibt - ratzfatz - an ein Inkassobüro ab welches den Zuspätzahler um einen schlappen Dreisiger erleichtern will. (Fifty - Fifty ?)
Der Zuspätzahler lächelt jedoch über diesen sympatischen Abzockversuch erhaben und gönnt dem Gläubiger trotzdem freiwillig 3 €
gruß
danyb |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.06, 11:00 Titel: |
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| danyb hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | | Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel. |
erlebe ich hier eine metamorphose ?
vom ferengi zum vulkanier ?  |
Ähem.... wolltest Du nicht Essen kochen gehen?  _________________ Karma statt Punkte! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.06.06, 11:57 Titel: |
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KoMa, wer soll jetzt Deine Ohren reiben?
@ danyb, müssen wir jetzt wirklich wieder diskutieren, daß die Anforderung der Vollmacht nach § 174 BGB nicht viel Sinn macht?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 08.06.06, 12:20 Titel: |
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| Metzing hat folgendes geschrieben:: | KoMa, wer soll jetzt Deine Ohren reiben? |
Tz, tz, tz. Mein nächstes Pon Farr ist erst in drei Jahren.  _________________ Karma statt Punkte! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.06.06, 12:33 Titel: |
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@ KoMa:
Ich dachte, Du wärst Ferengi... (aber ist ja auch besser, in DE mit spitzen Ohren als nackt durch die Gegend zu laufen... )
Beste Grüße
der Metz _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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