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Inkassogebühren berechtigt?
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Chris_1982
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:04    Titel: Inkassogebühren berechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe vor einigen Tagen ein Schreiben einer Inkassofirma bekommen. Es handelt sich um einen Betrag von 20 EUR, welchen ich vergessen hatte zu bezahlen. Nun soll ich noch 30 EUR Inkassogebühren löhnen.

An das gekaufte Produkt kann ich mich erinnern. Ich hatte auf Rechnung gekauft und dann vergessen zu überweisen. Jedoch kann ich mich an keinerlei Mahnung erinnern.

Ist diese Gebühr nicht etwas überzogen? Eine Mahnung per Einschreiben hätte doch ebenfalls genügt.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Verzug vorliegt, müssen auch Verzugsschäden wie Inkassogebühren auch bezahlt werden. Diese sind, der Höhe nach, nicht überzogen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers unter Angabe der Rechnungsnummer direkt überweisen und das Schreiben vom Inkassobüro komplett ignorieren.
Den 2 Mahnbrief des Inkassobüros abwarten und dann die Forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB zurückweisen

gruß
danyb
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Chris_1982
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Das mit der Vollmacht klingt interessant- Was bedeutet das in nicht Juristen-Deutsch? Heisst das, das Inkasso-Unternehmen hat mir keine Kopie der Vollmacht zugesendet, also kann ich diese anzweifeln?
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

jedes inkassobüro hat sich auf nachfrage des vermeintlichen Schuldners durch eine Vollmacht zu legitimieren.
Dies wird aus wirtschaftlichen gründen insbesonders im Masseninkasso sowie bei Kleinstsummen so gut wie nie gemacht.
Die vollmacht muß orginal unterschrieben sein und die detailierte forderungsaufstellung muß dabei sein.
gruß
danyb
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen.


Wie kommst Du auf diesen Betrag?
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
danyb hat folgendes geschrieben::
Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen.


Wie kommst Du auf diesen Betrag?


3 € halte ich durchaus für vernünftig !
so würde ich es machen wäre ich an Stelle des Fragestellers.
gruß
danyb
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
danyb hat folgendes geschrieben::
Ich würde die Summe ohne inkassogebühren allerdings mit 3 € mahngebühr auf das kto des Gläubigers... überweisen.


Wie kommst Du auf diesen Betrag?


3 € halte ich durchaus für vernünftig !
so würde ich es machen wäre ich an Stelle des Fragestellers.
gruß
danyb


Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin.

Geht es hier um "Vernunft" oder darum, welchen Schadensersatz der Gläubiger wegen des Verzuges geltend machen kann?
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin.


moment Winken
der gläubiger hat ja an die Inkassofirma abgegeben und die möchte 30 € für eine 20 € forderung ! Winken


Zitat:
Geht es hier um "Vernunft" oder darum, welchen Schadensersatz der Gläubiger wegen des Verzuges geltend machen kann?


nicht wg vernunft - oder Schadensersatz - sondern fairness
der Gedanke an eine gerichtsverhandlung wg der negierten inkassogebühren
dürfte wenig realistisch sein
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Aha. Der Gläubiger will offensichtlich (das ergibt sich aus dem Ausgangspost nicht eindeutig) gar keine Mahngebühren haben, aber Du hälst es für vernünftig, ihm welche zu überweisen - ob er will oder nicht. Nun ja. Dann hätte ich Dich bitte auch gern als Schuldnerin.


danyb hat folgendes geschrieben::
moment Winken
der gläubiger hat ja an die Inkassofirma abgegeben und die möchte 30 € für eine 20 € forderung ! Winken


Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel.


erlebe ich hier eine metamorphose ?
vom ferengi zum vulkanier ? Winken

Betrachte die Sache doch mal wie ein Buddist....
Der Gläubiger gibt - ratzfatz - an ein Inkassobüro ab welches den Zuspätzahler um einen schlappen Dreisiger erleichtern will. (Fifty - Fifty ?)
Der Zuspätzahler lächelt jedoch über diesen sympatischen Abzockversuch erhaben und gönnt dem Gläubiger trotzdem freiwillig 3 €

gruß
danyb
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ja, eben. Von Mahngebühren des Gläubigers war nicht die Rede. Trotzdem soll er - wenn es nach Dir geht - welche bekommen. Nobel, nobel.


erlebe ich hier eine metamorphose ?
vom ferengi zum vulkanier ? Winken


Geschockt
Ähem.... wolltest Du nicht Essen kochen gehen? Auf den Arm nehmen Winken
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

KoMa, wer soll jetzt Deine Ohren reiben? Auf den Arm nehmen

@ danyb, müssen wir jetzt wirklich wieder diskutieren, daß die Anforderung der Vollmacht nach § 174 BGB nicht viel Sinn macht? Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
KoMa, wer soll jetzt Deine Ohren reiben? Auf den Arm nehmen


Tz, tz, tz. Mein nächstes Pon Farr ist erst in drei Jahren. Lachen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ KoMa:

Ich dachte, Du wärst Ferengi... (aber ist ja auch besser, in DE mit spitzen Ohren als nackt durch die Gegend zu laufen... Auf den Arm nehmen )

Beste Grüße

der Metz
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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