Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ALG II = Versicherungsbeiträge
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

ALG II = Versicherungsbeiträge

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Räuber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 14:48    Titel: ALG II = Versicherungsbeiträge Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Berechnung von ALG II wird von der ARGE pauschal € 30,00 für Versicherungsbeiträge abgezogen. Nun habe ich in einer Zeitung das Urteil des Sozialgerichtes Gießen (AZ: S 26 AS 142/05) gelesen, in welchem es heißt, dass Beiträge für Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung voll anerkannt werden müssen. Frage
Stimmt dies wirklich und wie sieht es damit in anderen Bundesländern aus? Kann man dann im nachhinein noch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, auch wenn die Frist von 4 Wochen verstrichen ist?
_________________
Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schnuckilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 11:53    Titel: Re: ALG II = Versicherungsbeiträge Antworten mit Zitat

Räuber hat folgendes geschrieben::
Hallo,

bei der Berechnung von ALG II wird von der ARGE pauschal € 30,00 für Versicherungsbeiträge abgezogen. Nun habe ich in einer Zeitung das Urteil des Sozialgerichtes Gießen (AZ: S 26 AS 142/05) gelesen, in welchem es heißt, dass Beiträge für Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung voll anerkannt werden müssen. Frage
Stimmt dies wirklich und wie sieht es damit in anderen Bundesländern aus? Kann man dann im nachhinein noch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, auch wenn die Frist von 4 Wochen verstrichen ist?


O. g. Entscheidung kenne ich zwar nicht, aber ich halte mal glatt den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.7.05 (L 7 B 229/05 AS ER) dagegen.

Eine Rechtsschutzversicherung dürfte ja wohl reines Privatvergnügen sein. Dafür soll der Steuerzahler aufkommen, wenn die abzusetzende Pauschale überschritten wird?????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rechtschutzversicherung kann man wohl nicht mehr als Privatvergnügen bezeichnen sondern als dringend notwendig und angebracht bei dieser hohen Anzahl von fehlerhaften Harz IV Bescheiden. Winken

Gruß pcwilli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.