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Verfasst am: 11.06.06, 15:24 Titel: wer zahlt Krankengeld
Ein Arbeitnehmer hat vom 17.2.06 bis 28.4.06 ein befristetes Arbeitsverhältnis gehabt.
Er und der Arbeitgeber haben für Februar und März einen erhöhten Satz in die Krankenkasse gezahlt und für April den regulären Satz.
Am 27.4. ist der Arbeitnehmer erkrankt (also 2 Tage bevor sein Arbeitsverhältnis endete) und seit 6 Wochen krank geschrieben.
Folgende Fragen: warum wurde im April nicht der höhere Satz gezahlt?
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld? wenn ja, wer zahlt es, der ehemalige Arbeitgeber oder die Krankenkasse?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 11.06.06, 16:24 Titel:
Das Arbeitsverhältnis endete doch am 29.04. mit diesem Tage wurde sicherlich auch bei der Krankenkasse abgemeldet. Bleibt nur noch das Arbeitsamt oder wer bezahlt die Krankenkassenbeiträge.
Das eine Arbeitslosmeldung nicht erfolgreich ist, ist verständlich, da der Arbeitnehmer ja nicht vermittelbar ist.
Der Arbeitnehmer erhält ab dem 29. April Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber hat am 27. und 28. April Entgeltfortzahlung zu leisten. Da das Arbeitsverhältnis durch Befristung ab dem 29. April beendet ist, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ein Anspruch auf Krankengeld ruht nicht weiter.
Weshalb zunächst der erhöhte Beitragssatz gezahlt wurde, kann ich mir nur so erklären, dass das Arbeitsverhältnis zunächst auf unter 10 Wochen befristet war und die Befristung dann auf über 10 Wochen verlängert wurde. (Ich habe jetzt jedoch nicht nachgerechnet, ob das Beschäftigungsverhältnis überhaupt 10 Wochen überschreitet.)
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