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wer zahlt Krankengeld

 
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una
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 15:24    Titel: wer zahlt Krankengeld Antworten mit Zitat

Ein Arbeitnehmer hat vom 17.2.06 bis 28.4.06 ein befristetes Arbeitsverhältnis gehabt.
Er und der Arbeitgeber haben für Februar und März einen erhöhten Satz in die Krankenkasse gezahlt und für April den regulären Satz.

Am 27.4. ist der Arbeitnehmer erkrankt (also 2 Tage bevor sein Arbeitsverhältnis endete) und seit 6 Wochen krank geschrieben.

Folgende Fragen: warum wurde im April nicht der höhere Satz gezahlt?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld? wenn ja, wer zahlt es, der ehemalige Arbeitgeber oder die Krankenkasse?

una
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das Arbeitsverhältnis endete doch am 29.04. mit diesem Tage wurde sicherlich auch bei der Krankenkasse abgemeldet. Bleibt nur noch das Arbeitsamt oder wer bezahlt die Krankenkassenbeiträge.
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una
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Arbeitnehmer bereits krank war, bevor sein Vertrag endete, konnte er sich ( laut Auskunft Arbeitsamt ) nicht arbeitslos melden.

una
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Das eine Arbeitslosmeldung nicht erfolgreich ist, ist verständlich, da der Arbeitnehmer ja nicht vermittelbar ist.

Der Arbeitnehmer erhält ab dem 29. April Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber hat am 27. und 28. April Entgeltfortzahlung zu leisten. Da das Arbeitsverhältnis durch Befristung ab dem 29. April beendet ist, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ein Anspruch auf Krankengeld ruht nicht weiter.

Weshalb zunächst der erhöhte Beitragssatz gezahlt wurde, kann ich mir nur so erklären, dass das Arbeitsverhältnis zunächst auf unter 10 Wochen befristet war und die Befristung dann auf über 10 Wochen verlängert wurde. (Ich habe jetzt jedoch nicht nachgerechnet, ob das Beschäftigungsverhältnis überhaupt 10 Wochen überschreitet.)
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una
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführliche, hilfreiche Antwort,

una
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