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Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 12.06.06, 14:49 Titel: Impressum einer eG
Die einschlägige Vorschrift ergibt sich aus dem Teledienstmediengesetz TDG. Nach §6 TDG sind folgende Angaben Pflicht:
■ Name der eG laut Genossenschaftsregister (kompletter name, keine Abkürzung)
■ Anschrift
■ vertretungsberechtigter Genossenschaftsvorstand
■ eMail-Adresse (zur Vermeidung von Spams gibt es Möglichkeiten, dass die eMail-Adresse nicht automatische erkannt wird, aber man muss sie abschreiben können.
■ Name des Genossenschaftsregisters und entsprechende Registernummer
■ da Genossenschaften meist einer Genossenschaftsaufsicht unterliegen, müssen auch hier Angaben (Name, Adresse, telefon, eMail, Internet) der genossenschaftsaufsicht genannt werden.
■ USt-ID, falls vorhanden
Tipp: oftmals sind Genossenschaften als gemeinnützig anerkannt. Wenn dies der fall ist, bietet sich hier an, das Finanzamt zu nennen, welches die Gemeinnützigkeit anerkennt und die dazugehörige Steuernummer. _________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
das hängt mE (auch) davon ab, was die "eingetragene Genossenschaft auf der eigenen Internetseite anbietet.
Es müssen nach § 6 S. 1 TDG "Teledienste" sein (dazu § 2 TDG) und diese müssen geschäftsmäßig erbracht werden. Möglicherweise ist noch § 7 TDG zu beachten.
Ein Verstoß gegen § 6 S. 1 TDG ist eine Ordnungswidrigkeit, § 12 TDG.
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