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Puh FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 13.06.06, 13:45 Titel: Können wir mit diesem Urteil unser Geld einfordern? |
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Hallo Zusammen
Ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.
Folgendes:
Im Jahr 2004 Verkauft Nachbar A an Nachbar B 2 Fahrräder. Da Nachbar B gerade knapp bei Kasse ist und A und B in einem Hause wohnen sagt Nachbar A das kein Grund zur eile besteht. Nun zieht Nachbar B aus und die Fahhräder verschwinden auch ohne bezahlt worden zu sein.
Nachbar A erstattet Anzeige. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Nachbar B wird wegen Unterschlagung verurteilt. Kann Nachbar A mit diesem Urteil seine Forderungen geltend machen? |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 13.06.06, 13:49 Titel: |
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Nein, kann er nicht. Das muss er vor dem Amtsgericht als Zivilgericht einklagen. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 13.06.06, 15:24 Titel: |
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Wobei die Chancen nicht schlecht stehen, daß er in diesem dann auch Recht bekommt.. |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 13.06.06, 16:19 Titel: |
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Das strafgerichtliche Urteil und die Beschuldigten- bzw. Zeugenvernehmungen lassen sich möglicherweise als Beweismittel (Urkunde) im Zivilprozeß verwerten. |
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Puh FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 13.06.06, 16:21 Titel: |
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Nun bin ich Juristisch nicht besonders bewandert.
Wenn doch eine Verurteilung stattgefunden hat, ist docheigentlich klar das B die Räder unterschlagen hat.
Wie müsste man denn eine solche Zivilklage anstellen?
Hätten wir denn überhaupt anzeigen müssen? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 13.06.06, 16:37 Titel: |
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Puh hat folgendes geschrieben:: | Wenn doch eine Verurteilung stattgefunden hat, ist docheigentlich klar das B die Räder unterschlagen hat. |
Trotzdem ist das dann kein Selbstläufer. B könnte beispielsweise behaupten, die Räder hätten nur noch einen Wert von 100 EUR gehabt, während A darauf besteht, sie seien 1000 EUR wert gewesen. Das Strafurteil wird darauf nicht eingehen, denn für den Diebstahlstatbestand ist der Wert des Diebesgutes im wesentlichen irrelevant (solange es nicht 1 Cent war). Also muß man zunächst zivilrechtlich klären, welchen genauen Anspruch der A gegen B hat, wenn etwa die Räder nicht mehr im Besitz des B sind. Folglich nutzt einem allein ein Strafurteil des Tenors "der B hat die Räder des A gestohlen" nichts, denn welche Summe sollte der A nun daraus vollstrecken können? 100 EUR? 1000 EUR? 1 Million EUR? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Puh FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 13.06.06, 18:14 Titel: |
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Warum ist denn der Beitrag schon wieder verschoben worden? |
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hjb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.06.06, 16:41 Titel: |
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Hallo,
mal einen Schritt zurück: Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag über die Räder (kann auch mündlich geschlossen sein) keine Abreden über den Eigentumsübergang enthält. Wenn das so ist, verstehe ich die Verurteilung nicht, denn denn B ist durch den Kaufvertrag Eigentümer der Räder geworden. Das er sie noch nicht bezahlt hat, ist, wenn nichts andereres vereinbart ist, aus meiner Sicht egal. Aus dem Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) ergeben sich zwei Erfüllungen: Der Käufer liefert das Geld und der Verkäufer die Ware. Das muss nicht Zug um Zug geschehen. Wenn keine Vereinbarung über den Fälligkeitszeitpunkt des Kaufpreises vorliegt, mus dieser erst einmal fällig gestellt werden, erst dann ist überhaupt eine Vollstreckung möglich.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen  |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 14.06.06, 16:47 Titel: |
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[quote="Michael A. Schaffrath"] Puh hat folgendes geschrieben:: | denn welche Summe sollte der A nun daraus vollstrecken können? 100 EUR? 1000 EUR? 1 Million EUR? |
Noch naheliegender wäre, daß ein Anspruch auf Herausgabe der Räder besteht.
Natürlich hätte der Strafrichter die zivilrechtliche Folge gleich mitentscheiden können, wäre auch zweckmäßig. Dafür gibt es das Adhäsionsverfahren. Aber wenn A das nicht beantragt hatte, geht's natürlich nicht. |
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Puh FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 15.06.06, 09:43 Titel: |
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Die Räder hat B weiterverkauft, die sind nicht mehr vorhanden. A hat B 2X schriftl. darum gebeten die Räder zu zahlen.
Der Richter hat B das Angebot des Täter Opfer Ausgleichs gemach was B strickt ablehnte. |
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