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Können wir mit diesem Urteil unser Geld einfordern?

 
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Puh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:45    Titel: Können wir mit diesem Urteil unser Geld einfordern? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen
Ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.

Folgendes:

Im Jahr 2004 Verkauft Nachbar A an Nachbar B 2 Fahrräder. Da Nachbar B gerade knapp bei Kasse ist und A und B in einem Hause wohnen sagt Nachbar A das kein Grund zur eile besteht. Nun zieht Nachbar B aus und die Fahhräder verschwinden auch ohne bezahlt worden zu sein.
Nachbar A erstattet Anzeige. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Nachbar B wird wegen Unterschlagung verurteilt. Kann Nachbar A mit diesem Urteil seine Forderungen geltend machen?
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, kann er nicht. Das muss er vor dem Amtsgericht als Zivilgericht einklagen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei die Chancen nicht schlecht stehen, daß er in diesem dann auch Recht bekommt..
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das strafgerichtliche Urteil und die Beschuldigten- bzw. Zeugenvernehmungen lassen sich möglicherweise als Beweismittel (Urkunde) im Zivilprozeß verwerten.
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Puh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nun bin ich Juristisch nicht besonders bewandert.
Wenn doch eine Verurteilung stattgefunden hat, ist docheigentlich klar das B die Räder unterschlagen hat.
Wie müsste man denn eine solche Zivilklage anstellen?
Hätten wir denn überhaupt anzeigen müssen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Puh hat folgendes geschrieben::
Wenn doch eine Verurteilung stattgefunden hat, ist docheigentlich klar das B die Räder unterschlagen hat.


Trotzdem ist das dann kein Selbstläufer. B könnte beispielsweise behaupten, die Räder hätten nur noch einen Wert von 100 EUR gehabt, während A darauf besteht, sie seien 1000 EUR wert gewesen. Das Strafurteil wird darauf nicht eingehen, denn für den Diebstahlstatbestand ist der Wert des Diebesgutes im wesentlichen irrelevant (solange es nicht 1 Cent war). Also muß man zunächst zivilrechtlich klären, welchen genauen Anspruch der A gegen B hat, wenn etwa die Räder nicht mehr im Besitz des B sind. Folglich nutzt einem allein ein Strafurteil des Tenors "der B hat die Räder des A gestohlen" nichts, denn welche Summe sollte der A nun daraus vollstrecken können? 100 EUR? 1000 EUR? 1 Million EUR?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Puh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Warum ist denn der Beitrag schon wieder verschoben worden?
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal einen Schritt zurück: Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag über die Räder (kann auch mündlich geschlossen sein) keine Abreden über den Eigentumsübergang enthält. Wenn das so ist, verstehe ich die Verurteilung nicht, denn denn B ist durch den Kaufvertrag Eigentümer der Räder geworden. Das er sie noch nicht bezahlt hat, ist, wenn nichts andereres vereinbart ist, aus meiner Sicht egal. Aus dem Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) ergeben sich zwei Erfüllungen: Der Käufer liefert das Geld und der Verkäufer die Ware. Das muss nicht Zug um Zug geschehen. Wenn keine Vereinbarung über den Fälligkeitszeitpunkt des Kaufpreises vorliegt, mus dieser erst einmal fällig gestellt werden, erst dann ist überhaupt eine Vollstreckung möglich.

Gruss Hans-Jürgen
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Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Michael A. Schaffrath"]
Puh hat folgendes geschrieben::
denn welche Summe sollte der A nun daraus vollstrecken können? 100 EUR? 1000 EUR? 1 Million EUR?


Noch naheliegender wäre, daß ein Anspruch auf Herausgabe der Räder besteht.

Natürlich hätte der Strafrichter die zivilrechtliche Folge gleich mitentscheiden können, wäre auch zweckmäßig. Dafür gibt es das Adhäsionsverfahren. Aber wenn A das nicht beantragt hatte, geht's natürlich nicht.
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Puh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Räder hat B weiterverkauft, die sind nicht mehr vorhanden. A hat B 2X schriftl. darum gebeten die Räder zu zahlen.
Der Richter hat B das Angebot des Täter Opfer Ausgleichs gemach was B strickt ablehnte.
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