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Betrug oder rechtmäßige LAndwegnahme???

 
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 16:00    Titel: Betrug oder rechtmäßige LAndwegnahme??? Antworten mit Zitat

Hi all,
studiere zwar jura im 4.semester komme aber nicht voran bei folgendem SV:

Grundstück in Bbg > VErmessung 1997, dann kommt 2004 eine fortführungsmitteilung dass 1. die im grundbuch eingetragene wasserfläche weggenommen wird und flächeninhalt verringert wird ( bezug genommen auf vermessung '97- auf einmal hört die grenze die vormals im wasser aufhörte mitten auf grundstück auf. im vermessungsprotokoll wurden wohl diese grenzen anerkannt, aber ( es betrifft im wesentlichen genauso alle grundstückseigentümer an diesem see) darüber wurden diese beim unterschreiben nicht aufgeklärt ( die sagten nur es würden grenzen zum nachbargrundstück anerkannt), was nun? es fehlen jetzt auf einmal 70 qm. Grundstück ist kein wassergrundstück mehr ( wertverlust) Sehr böse komme nicht weiter , kann man das anfechten? geht das einfach so? Frage

ich danke euch für gedankenansätze !!!!! Winken

MfG
catmig
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 22:27    Titel: Re: Betrug oder rechtmäßige LAndwegnahme??? Antworten mit Zitat

Ist das eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Hausarbeit ?

Ich frage deshalb, weil Du in diesem Forum postest, andererseits aber von "Betrug" und "Anerkennung" der Vermessung sprichst.

Wer will denn was von wem und woraus ? Der benachteiligte Eigentümer die 70 qm zurück vom begünstigten Eigentümer ?
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:40    Titel: Re: Betrug oder rechtmäßige LAndwegnahme??? Antworten mit Zitat

JA eine öffentlich-rechtliche ( wußte nicht wie sonst ausdrücken als Betrug)> beteiligt ist ja KAtasteramt bzw. Land BRandenburg. Ja na klar wollen die vorherigen Eigentümer die 70 qm vom LAnd Brandenburg zurück.

Viele Grüße Katrin Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:34    Titel: Re: Betrug oder rechtmäßige LAndwegnahme??? Antworten mit Zitat

Dann muss man doch gegen den Vermessungsbescheid zunächst Widerspruch einlegen, oder ?

Problematisch scheinen folgende Punkte zu sein:

1. Widerspruch/ richtige Klageart

Soll gegen die Fortführungsmitteilung oder den Vermessungsbescheid vorgegangen werden ? Ist die Fortführungsmitteilung ein VA ? Ist die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs/einer Klage gewahrt (Vermessungsbescheid aus 1997) ?

2. 'Anerkennung' des Ergebnisses durch die Beteiligten ? Bedeutung des Vermessungsprotokolls ? Anfechtung von Willenserklärungen im öffentlichen Recht ?

Ist es der kleine oder der grosse Schein ?
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