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Grundschuld - Pers.Insolvents

 
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schmitzer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 11:35    Titel: Grundschuld - Pers.Insolvents Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
mal angenommen ich hätte mir mit meinen Sohn zusammen ein Haus gekauft.(Kredit)
Das Haus ist Noteriell aufgeteilt 1/3 Sohn 2/3 Familie.Die Grundschuld ist genau so aufgeteil.
Da der Sohn seinen Zahlungen nicht mehr nachkommt möchte die Bank das Geld von der Familie.Die kann die Summe aber nicht aufbringen.bezahlt aber an die Bank Monatlich eine
Summe damit das Haus nicht versteigert wird.Jetz will der Sohn aber Privatinsolvents
einreichen.Was könnte dann mit der Grundschuld passieren,oder muss die Familie
dann etwa allein alles zurück zahlen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für was haftet die GS? Für das ideelle Drittel oder das ganze Haus?
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schmitzer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Die Famillie haftet für die Grunschuld - 1/3 des Sohns.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Haftung des GS ist mir immer noch nicht ganz klar.

Fall 1: Die GS haftet nur für das Drittel des Sohnes.

Dann ist die Familie mit ihren 2/3 außen vor. Die Bank kann das Drittel des Sohnes versteigern lassen. Dann gehört das Drittel eben jemand anders, die 2/3 der Familie bleiben erhalten.

Jedoch geht das Recht des Sohnes, eine Teilungsversteigerung durchführen zu lassen, auf den neuen Eigentümer (bzw. die Bank) über.

Fall 2: Die GS haftet für das gesamte Haus

Dann kann die Bank das ganze Haus versteigern lassen. Ein eventueller Überschuss steht dann der Familie zu. Ebenfalls erwirbt die Familie einen Anspruch gegen den Sohn (der aber wegen der Insolvenz nicht viel wert ist).
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