Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Die Fischerei unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
...heißt das, dass egal wieviel Umsatz erlöst wird, auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden muß? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Finanzamt hier nix abhaben will (wenn se sich schon die Gewerbesteuer durch die Lappen gehen lassen).
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.