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Nehmen wir an, Familie x hat letztes Jahr ein Haus gebaut (mit Bauunternehmer). Ein von diesem Bauunternehmer beauftragter Tischler hätte ihnen die Fenster samt Rolläden eingebaut (Montiert wurden diese vor ungefähr einem Dreivierteljahr, Offizielle Fertigstellung des gesamten Baus war am 19. Dezember 2005).
Nun wären schon einmal Mängel am Rolladen (Gurte hatten sich verdreht) aufgetreten, die wurden daraufhin vom Tischler behoben, indem er an der Gurtaufrollvorrichtung "manipuliert" hat.
Jetzt ließen sich an den beiden Rolläden, wo dies geschah die Rolläden nicht mehr richtig hinaufziehen, weil die Gurte von besagter Aufrollvorrichtung diese nicht mehr einziehen (oder nur noch sehr schwer).
Dieses Problem träte nicht sofort danach auf sondern erst schleichend nach ein paar Wochen.
Ein Anruf mit beim Tischler brächte erst mal Ausflüchten ("Ich weiß ja nun nicht wie Sie mit den Rolläden umgehen" und "Ich kann ja nicht die nächsten 5 Jahre immer zu Ihnen kommen").
Wäret es dann nicht so, dass der Tischler für die Funktion der eingebauten Teile haften müsste, oder?
Nehmen wir an, der Tischler schlüge nun vor (um sich die Anfahrt zu sparen), dass Familie x selbst die Gurtaufrollkästen aufschrauben und mal nachschauen solle, ob da was verrutscht ist.
Könnte sich Familie x auf soetwas einlassen, oder hieße es dann nachher, sie hätten selbst an dem kasten herumgeschraubt und nun übernimmt der Tischler keine Gewährleisteung mehr?
Sollte man das besser schriftlich vereinbaren, dass die Gewährleistung in so einem Fall nicht hinfällig würde?
Nun frag ich mich nur noch, ob sich Familie X in so einem Fall nicht direkt an den Bauunternehmer wenden sollte?
Zuletzt bearbeitet von cook-a-doodle am 16.06.06, 19:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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