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Gewährleistungsfrage

 
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cook-a-doodle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Elmshorn bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 13:54    Titel: Gewährleistungsfrage Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, Familie x hat letztes Jahr ein Haus gebaut (mit Bauunternehmer). Ein von diesem Bauunternehmer beauftragter Tischler hätte ihnen die Fenster samt Rolläden eingebaut (Montiert wurden diese vor ungefähr einem Dreivierteljahr, Offizielle Fertigstellung des gesamten Baus war am 19. Dezember 2005).
Nun wären schon einmal Mängel am Rolladen (Gurte hatten sich verdreht) aufgetreten, die wurden daraufhin vom Tischler behoben, indem er an der Gurtaufrollvorrichtung "manipuliert" hat.
Jetzt ließen sich an den beiden Rolläden, wo dies geschah die Rolläden nicht mehr richtig hinaufziehen, weil die Gurte von besagter Aufrollvorrichtung diese nicht mehr einziehen (oder nur noch sehr schwer).
Dieses Problem träte nicht sofort danach auf sondern erst schleichend nach ein paar Wochen.

Ein Anruf mit beim Tischler brächte erst mal Ausflüchten ("Ich weiß ja nun nicht wie Sie mit den Rolläden umgehen" und "Ich kann ja nicht die nächsten 5 Jahre immer zu Ihnen kommen").

Wäret es dann nicht so, dass der Tischler für die Funktion der eingebauten Teile haften müsste, oder?

Nehmen wir an, der Tischler schlüge nun vor (um sich die Anfahrt zu sparen), dass Familie x selbst die Gurtaufrollkästen aufschrauben und mal nachschauen solle, ob da was verrutscht ist.
Könnte sich Familie x auf soetwas einlassen, oder hieße es dann nachher, sie hätten selbst an dem kasten herumgeschraubt und nun übernimmt der Tischler keine Gewährleisteung mehr?
Sollte man das besser schriftlich vereinbaren, dass die Gewährleistung in so einem Fall nicht hinfällig würde?

Nun frag ich mich nur noch, ob sich Familie X in so einem Fall nicht direkt an den Bauunternehmer wenden sollte?


Zuletzt bearbeitet von cook-a-doodle am 16.06.06, 19:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!
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cook-a-doodle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Elmshorn bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

So, ich hab's jetzt anders formuliert Verlegen

Hab ich doch eigentlich gewußt- nur vor Aufregung vergessen Mit den Augen rollen !

Wenn also jemand eine Idee hätte, wie man diesen natürlich rein fiktiven Fall angehen könnte Mr. Green ??

Vielen dank schon mal!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 08:43    Titel: Re: Gewährleistungsfrage Antworten mit Zitat

cook-a-doodle hat folgendes geschrieben::

Nun frag ich mich nur noch, ob sich Familie X in so einem Fall nicht direkt an den Bauunternehmer wenden sollte?

Vertragspartner des Bauherren ist nur der Bauunternehmer. An ihn muss man sich wenden, wenn Mängel vorliegen.
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