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Notebook Flüssigkeitsschaden

 
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Tobias Barz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 12:33    Titel: Notebook Flüssigkeitsschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall hat sich vor fünf Wochen ereignet. Person N (80-jährige Großmutter) wollte ihrer Enkelin K und dessen Freund B etwas zu trinken bringen (es handelt sich um zwei Gläser Eistee). Um in das Zimmer zu gelangen muß N drei Stufen hinutergehen. Auf der letzten Stufe kommt N ins Stolpern und kippt den Eistee über den auf dem Bett sitzenden, am Notebook arbeitenden B. B reagiert sofort um das Notebook vor weiterem Schaden zu schützen. Leider kann in der Reparatur nur noch der genannte Schaden und eine 450,00€ Rechnung festgestellt werden.

Meine Frage ist, da ich zum ersten Mal eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muß: Wer muß der Versicherung den Fall melden, N oder B? Was sind dabei für Formalitäten zu beachten? Sollte man sich vorher vielleicht telefonisch mit dem Sachbearbeiter der Versicherung A in Verbindung setzen und wenn ja wer sollte dies dann wieder tun? Ich bitte zu berücksichtigen, daß N schon ein hohes Alter erreicht hat. Geistig ist N noch 100% zurechnungsfähig aber die Behördengänge würden ihr und ihrer Gesundheit stark zusetzen.

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hoffe ich habe die Regeln alle beachtet.

Liebe Grüße
T. Barz
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

wem gehört denn das Notebook? der Enkelin K oder deren Freund B?

1. Alternative, das Notebook gehört dem B. Dann musste die Sache problemlos sein, vorausgesetzt, die N hat eine Privathaftpflichtversicherung. Den Schaden melden muss der Versicherungsnehmer der PHV, in der die N versichert ist. Das kann die N selber sein, wenn sie einen eigenen Vertrag hat; es ist aber auch möglich, dass die Eltern der K eine PHV haben und in diesem Vertrag ist die Oma N (also Mutter bzw. Schweigermutter der Eltern von K) mit eingeschlossen. Dann muss eben der Versicherungsnehmer dieses Vertrages den Schaden melden.

(Anmerkung: "Schaden melden" bedeutet, er/sie muss nur das Schadenanzeigeformular unterschreiben. Ausfüllen kann das jemand anders. Und mit Behördengängen ist das auch nicht vergleichbar).

Der Geschädigte macht dann auch noch seine Angaben und macht seinen Anspruch geltend, und das war´s dann schon.

2. Alternative, das Notebook gehört der K: Das könnte kritisch werden, wenn K und N in häuslicher Gemeinschaft leben. Dann wird sich die PHV gewöhnlich aus der Sache raushalten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Tobias Barz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. Das Notebook gehört B und N ist der Versicherungsnehmer. Also sollten sich N erstmal mit der Versicherung in Verbindung setzen um dieses Formblatt zu erhalten.

Liebe Grüße
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