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informationspflicht zu versicherungsfallstatus

 
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bachmayeah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 13:45    Titel: informationspflicht zu versicherungsfallstatus Antworten mit Zitat

Hallo Forum.
Ich habe von einem Problem gehört. Dazu ne kurze Vorgeschichte: Ein begeisterter Mtbikerhat aufgrund eines evtl. Konstruktionsfehler seinen Rahmen zu seinem Onlinehändler geschickt, der das überprüft hat und anschließend weiter zum Importeur geschickt hat. auf dem Versandweg vom Händler zum Importeur kam es zu einem Schaden am Rahmen.
Konstruktionsfehler wurde vom Importeur nicht bestätigt; also ging der Rahmen (leicht verdellt) zum Onlinehändler zurück.
Dieser hat den nun auf Wunsch des Bikers einen Versicherungsschaden bei dem Transportunternehmen aufgegeben, weigert sich aber diesem gegenüber Angaben des Status zu machen (da er wohl eingeschnappt ist da man ihm "vorgeworfen" habe den Rahmen nicht akkurat verpackt zu haben).
Und darum geht es letzten Endes: der Biker wollte bei dem Transportunternehmen nachfragen wie lange so eine Abwicklung dauert. Die höfliche Frau am Telefon meinte, dass sie einem sogar den genauen Stand sagen könnte, allerdings bräuchte sie die Paket id.
tja meine Damen und Herren die bekommt der Biker aber nicht, da der "vergraulte" Onlineshop ihm diese nicht geben möchte und Mails schlichtweg ignoriert.
--> Besteht denn eine Möglichkeit die Herausgabe der Paket Id zu erzwingen?

Hoffe jmd. versteht dieses Anliegen und kann Rat geben.

sonnige grüße aus bawü

bachmayeah
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer ist meiner Meinung nach verpflichtet, die ID-Nummer herauszugeben. Anspruchsgrundlage ist § 241 Abs. 2 BGB.
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bachmayeah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.06.06, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

das werde cih demjenigen mal so weiterleiten der soll mal nachschauen was dort genau drin steht und sich dann ggf nochmals an den onlineshop wenden.
danke mal im vorruas für den support.
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bachmayeah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

tja... und wenn dann der händler sich noch immer nicht maildet? trotz berufung auf gesetzestexte? das ganze per einschreiben machen? rücktritt vom kauf "androhen"?
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