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Verfasst am: 20.06.06, 22:19 Titel: Geld vom Kapitalgeber, aber rechtlich einwandfrei?
Ist der Freund von mir im rechtlich grünen Bereich??
Ich weiß nicht, ob dies der richtige Thread ist, dennoch versuche ich es hier:
Folgendes: Ein Freund von mir hat jemanden kennen gelernt, der zur Zeit noch Freigänger ist, verurteitl, weil ihm nachgewiesen wurde, dass er der Strippenzieher und somit Lenker und Denker der GmbH war und damit für die Schulden der GmbH zur Rechenschaft gezogen wurde.
Nun hat er seine Strafe fast abgesessen, ist Freigänger, betreibt mittlerweile wieder ein Geschäft und hat den Freund von mir kennen gelernt. Nun will er meinem Freund 500.000 EUR geben, damit dieser eine neue GmbH gründet, mit der eine bestimmte Firma im Osten aufkauft. Wenn das alles geschehen ist, will er als MIt-Gesellschafter in die Firma einsteigen. Vorher darf er nicht Namentlich in Erscheinung treten, da er im Osten durch die Gerichtsverfahren nicht allzuviele Freunde in den Kommunen hat.
Wenn der Freund von mir das macht, welchen Gefahren setzt er sich aus? Muss er damit rechnen, dass nachgefragt wird, woher das Geld stammt, mit dem er die GmbH gründet? MÜsste er im schlechtesten Fall in einem Gerichtsverfahren zu hören bekommen, er hätte wissen müssen, das das Geld evtl. aus einer "Verschleppung" oder was auch immer stammt?
Kann hier jemand Infos zu diesem zweifelhaften Geschäftsgebahren geben? Vielen herzlichen Dank im voraus!!
Wenn Ihr Freund eine Firma gründet und leitet ist das ok. Wenn es sich dazu Geld leiht auch. Wenn er nur als Strohmann aggiert, nichts zu sagen hat und keine Ahnung dann nicht. Es ist auch anzunehmen das er betrogen wird. Vor allem wenn er mit einen Betrüger zusammenarbeiten will.
Kein Mensch verschenkt Geld
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das Geld soll nicht verschenkt werden, sondern in einen Kauf investiert werden. Erst wenn alles in "trockenen Tüchern" ist, will der Kapitalgeber mit in die Firma meines Freundes einsteigen, da er vorher nicht namentlich in Erscheinung treten kann.
Macht sich mein Freund strafbar, wenn er das Geld annimmt und damit eine GmbH gründet? Das meine größte Sorge, vor der ich ihn bewahren will. Schließlich ist er Familienvater und soll nicht für einige Zeit verschlosssen werden...
Das Geschäftskonzept ist gut durchdacht und es soll auch eine Stadt als Mitgesellschafter mit ins Boot geholt werden.
Macht sich mein Freund strafbar, wenn er das Geld annimmt und damit eine GmbH gründet?
Strafbar noch nicht. Aber er setzt sich der Gefahr aus, haften zu müssen, wenn der Freund ähnlich agiert, wie bei seiner ersten Firma. Dafür ist der ja offensichtlich in den Knast gegangen. Wenn er im HR als Geschäftsführer eingetragen ist, dann kann er sich hinterher nicht dumm stellen und sagen, er habe ja von gar nichts gewußt. Auch wenn er tatsächlich nur der Dumme war, den der Freund gesucht und gefunden hat.
Also Finger weg von solchen Geschäften, die man selber nicht überblicken kann. Gerade wenn man Familie hat. _________________ Gruß
Also, der Freund ist nicht der, der mal eine Fa. hatte und dabei in den Knast gegangen ist, das war der Geldgeber.
Gruß
Sonne
Ich glaube towel day meinte den Freund Ihres Freundes und ich muss Ihm vollkommen Recht geben: Die Wahrscheinlichkeit, dass man von jemandem wie diesem ominösen Geldgeber dann über den Tisch gezogen wird, dürfte überproportional hoch sein.
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