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Verfasst am: 23.06.06, 19:05 Titel: Freistellungsauftrag Bank
hallo,
ein schüler möchte eine neues giro konto beantragen. in den unterlagen ist eine extra blatt:
bei bedarf steht dort- freistellungsauftrag. muss man dieses blatt mit einsenden da ja kein geregelter lohn auf das konto gezahlt wird.
üblicherweise wird auf den Girokonto <=1 % Guthabenzins gezahlt. Diese Zinshöhe ist Zinsabschlagssteuerfrei. Ein Freistellungsauftrag ist nur nötig bei Zinssätzen > 1 % und Zinserträgen > 5 €
warum nicht. Es gibt Banken, die zahlen Zinsen aufs Girokonto (Insbesondere an Azubis). Dann wäre (bei Überschreitung der genannten Grenzen) ein Freistellungsauftrag sinnvoll.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.06.06, 10:09 Titel:
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo Biber,
warum nicht. Es gibt Banken, die zahlen Zinsen aufs Girokonto (Insbesondere an Azubis). Dann wäre (bei Überschreitung der genannten Grenzen) ein Freistellungsauftrag sinnvoll.
Völlig richtig, aber dafür spielt es keine Rolle, ob ein geregelter Arbeitslohn auf dem Konto eingeht oder nicht. Auch eine einmalige Zahlung in entsprechender Höhe oder ein entsprechender Kontostand (ggf. über einen längeren Zeitraum) könnte einen Freistellungsauftrag notwendig machen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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