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Freistellungsauftrag Bank

 
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 19:05    Titel: Freistellungsauftrag Bank Antworten mit Zitat

hallo,

ein schüler möchte eine neues giro konto beantragen. in den unterlagen ist eine extra blatt:
bei bedarf steht dort- freistellungsauftrag. muss man dieses blatt mit einsenden da ja kein geregelter lohn auf das konto gezahlt wird.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

üblicherweise wird auf den Girokonto <=1 % Guthabenzins gezahlt. Diese Zinshöhe ist Zinsabschlagssteuerfrei. Ein Freistellungsauftrag ist nur nötig bei Zinssätzen > 1 % und Zinserträgen > 5 €
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.06.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ein Freistellungsauftrag ist nur nötig bei Zinssätzen > 1 % und Zinserträgen > 5 €
und hat mit
yamanose hat folgendes geschrieben::
geregelter lohn auf das konto
aber auch gar nichts zu tun! Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

warum nicht. Es gibt Banken, die zahlen Zinsen aufs Girokonto (Insbesondere an Azubis). Dann wäre (bei Überschreitung der genannten Grenzen) ein Freistellungsauftrag sinnvoll.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo Biber,

warum nicht. Es gibt Banken, die zahlen Zinsen aufs Girokonto (Insbesondere an Azubis). Dann wäre (bei Überschreitung der genannten Grenzen) ein Freistellungsauftrag sinnvoll.
Völlig richtig, aber dafür spielt es keine Rolle, ob ein geregelter Arbeitslohn auf dem Konto eingeht oder nicht. Auch eine einmalige Zahlung in entsprechender Höhe oder ein entsprechender Kontostand (ggf. über einen längeren Zeitraum) könnte einen Freistellungsauftrag notwendig machen. Winken
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

the statement above is rigth
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