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Verfasst am: 26.06.06, 15:17 Titel: Domaineinforderung nach Markenregistrierung
Hallo,
wie verhalte ich mich in folgendem Fall am besten.
Wir haben 2 Domains bereits seit ca. 7 Jahren registriert und betreiben darüber ein sehr erfolgreiches und gut laufendes Portal.
Jetzt wurden wir von einer Firma angeschrieben, dass wir diese Domains mit sofortiger Wirkung übertragen müssen, da im Dezember letzten Jahres ein Markenrecht auf den Namen der Domains eingetragen wurde.
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?
Wenn nähere Infos gebraucht werden, einfach kurz hier reinschreiben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.06.06, 15:59 Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung
Envader hat folgendes geschrieben::
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?
Nein, außer die Firma könnte noch ältere Rechte geltend machen. Allein aus der Markenanmeldung geht das nicht (Faustregel "Ältere Domain schlägt jüngere Marke"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 26.06.06, 23:53 Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung
Envader hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie verhalte ich mich in folgendem Fall am besten.
Wir haben 2 Domains bereits seit ca. 7 Jahren registriert und betreiben darüber ein sehr erfolgreiches und gut laufendes Portal.
Jetzt wurden wir von einer Firma angeschrieben, dass wir diese Domains mit sofortiger Wirkung übertragen müssen, da im Dezember letzten Jahres ein Markenrecht auf den Namen der Domains eingetragen wurde.
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?
Wenn nähere Infos gebraucht werden, einfach kurz hier reinschreiben.
Danke für Hilfe.
Gruss
Mathias
Eine Markenrecht gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung einer Marke her.
Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.06.06, 10:48 Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung
Servicer hat folgendes geschrieben::
Eine Markenrecht gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung einer Marke her.
Sie meinen wohl: "... auf Übertragung einer Domain" (inhaltlich richtig ist der Satz auch so, aber nicht passend ). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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