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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.06.06, 15:59 Titel:
Von mir ein klares und eindeutiges 'Vielleicht'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Folgende Konstellation, wo m.E. nicht zugelassenes Versicherungsgeschäft betrieben wird:
Der Versicherungsmakler A beendet mit dem Versicherer B binnen Monatsfrist die Geschäftsbeziehung.
Die folgenden Anträge auf Versicherungsschutz (Rahmenverträge) nimmt er für mehr als 6 Monate in "eigene Deckung und Risikotragung", bis er für diesen speziellen Bereich den Versicherer B findet und ihm diese Risiken sukzessive in Deckung gibt resp. dort plaziert.
Des Weiteren verschafft sich m.E. A einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Versicherungsmaklern, da er Rahmenverträge vereinbart, die im Umfange des Versicherungsschutzes so nicht beim Versicherer in Deckung gegeben sind bzw. werden können, da der Versicherer diesen Versicherungsumfang wegen entsprechender Risikokalkulation gar nicht deckt.
M.E. wird hier aktiv Versicherungsgeschäft betrieben.
Sehe ich mir die grundsätzlichen Voraussetzung zur Zulassung eines Versicherungsbetriebes an, scheitert es schon an der fehlenden Unternehmensform.
Mir ist es nicht bekannt, dass ein Versicherungsmakler eine derartige, nennen wir es mal, Dispositionsfreiheit hat.
Auch wenn dieser Fall mein absolutes Kopfschütteln hervorruft, versuche ich mal eine einigermaßen sinnvolle Antwort.
Ein Versicherungsmakler kann nich als Versicherer fungieren.
Ein Versicherer benötigt die Zulassung gemäß Versicherungsaufsichtsrecht. Die Rechtsform wiederum wird für eine AG im Aktiengesetz und für die VVaG im VAG geregelt.
Weiterhin ist der Versicherungsmakler Sachwalter des Kunden - wie soll er das sein, wenn er eigener Risikoträger ist?
Und ganz im Ernst, welcher wirkliche Versicherungsmakler würde sich solchem Risiko aussetzen?
Auch wenn dieser Fall mein absolutes Kopfschütteln hervorruft, versuche ich mal eine einigermaßen sinnvolle Antwort.
Ein Versicherungsmakler kann nich als Versicherer fungieren.
Ein Versicherer benötigt die Zulassung gemäß Versicherungsaufsichtsrecht. Die Rechtsform wiederum wird für eine AG im Aktiengesetz und für die VVaG im VAG geregelt.
Weiterhin ist der Versicherungsmakler Sachwalter des Kunden - wie soll er das sein, wenn er eigener Risikoträger ist?
Und ganz im Ernst, welcher wirkliche Versicherungsmakler würde sich solchem Risiko aussetzen?
bevor der makler eine umfangreiche kundenverbindung verliert kann er sowas machen.
Zitat:
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