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Fitnessstudio Vertrag gültig?

 
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Jennydraht5
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Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 01:17    Titel: Fitnessstudio Vertrag gültig? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Lebensgefährte hat für meinen minderjährigen Sohn einen 3-Jahresvertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen, ist dieser Vertrag gültig? Welche Möglichkeiten gibt es, daraus auszusteigen?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Jenny
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MN276
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als erstes würde ich mir mal die AGB´s auf der Rückseite des Vertrages anschauen, da steht im Normalfall immer durch welche konkreten Fälle man aus einem Vertrag herauskommt. Meist geht es aber nur mit Attest vom Arzt, was aber nicht so einfach zu bekommen ist. Eine andere Möglichkeit wäre die, dass ihr euch jemanden sucht, der vielleicht den Vertrag übernehmen kann.

Viel Glück!
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist ein für so lange Zeit vereinbarter Vertrag Sittenwidrig nach § 138 BGB?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema gibt es folgende Meinungen:


Wer Zugriff auf den Münchner Kommentar zum BGB hat, kann dort über drei Seiten hinweg nachlesen, wie das mit den zwei Jahren zu verstehen ist: nämlich als absolute Obergrenze. Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. Zitiert wird ein Urteil des BGH, wonach ein Ausbildungsvertrag zum Tänzer keine längere Laufzeit als 1 Jahr haben darf.

Der Kommentar kommt zum Schluss, dass bei Fitnessverträgen eine Laufzeit von 6 Monaten angemessen ist.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gesamtlaufzeiten:
Das Sportstudio hat natürlich ein Interesse seine Kunden möglichst lange an sich zu binden. Daher werden teilweise Verträge mit über 12-monatiger Laufzeit geschlossen. In einem Urteil hat der BGH eine sechsmonatigen Vertrag für rechtens erklärt und erkennen lassen, dass auch ein Vertrag mit einer 12-monatigen Laufzeit wirksam ist. Darüber hinaus gehende Verträge dürften vor einem Gericht jedoch keine Chance haben, da damit dann eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden vorliegt. Sollten Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Eine Vertragslaufzeit, die länger als zwei Jahre besteht ist rechtswidrig, entsprechende Verträge können vorzeitig gekündigt werden. Bei den üblichen Verträgen und einer monatlichen Beitragszahlung kann immer zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn das Schreiben am 15. des Monats dem Studio vorliegt. Ist die Laufzeit kürzer als zwei Jahre, wird diese Klausel von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten sind sich die Gerichte aber einig: Kündigung bis zum 15. des Monats.




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Thali
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 22:01    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich besteht auch innerhalb des ersten Vertragsjahrs die Möglichkeit, einen Fitness-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Voraussetzung ist jedoch, daß das Mitglied aus unverschuldeten Gründen für einen erheblichen Zeitraum zur Nutzung des Fitness-Angebots außerstande ist. Dies ist z.B. bei Umzügen (mind. ca. 35 km entfernt), Schwangerschaften, bestimmten Krankheiten oder Einberufungen zur Bundeswehr der Fall.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Thali:

Mich interessiert brennend, wie Du auf die 35 km bei einem Umzug des Kunden gekommen bist. Gibt es darüber ein Urteil? Die mir bekannte Rechtsprechung lässt sich über eine konkrete Entfernungsangabe nicht aus.

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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:48    Titel: Re: Fitnessstudio Vertrag gültig? Antworten mit Zitat

Ist deR Lebensgefährte Erziehungsberechtigter? Ansonsten sehe ich da evtl. schon eine Möglichkeit, dass der Vertrag zunächst schwebend unwirksam und im Endeffekt ohne Zustimmung der Erziehungsbrechtigten nichtig ist.
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Thali
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:36    Titel: 35 km Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
@ Thali:

Mich interessiert brennend, wie Du auf die 35 km bei einem Umzug des Kunden gekommen bist. Gibt es darüber ein Urteil? Die mir bekannte Rechtsprechung lässt sich über eine konkrete Entfernungsangabe nicht aus.


Es gibt ein entsrechendes Urteil, ich kann Dir nur leider nicht sagen welches. Ich nehme an, daß Du es über die Suchfunktion in diesem Forum finden würdest. Die 35 km-Distanz ist auch vielen Studiobetreibern bekannt. Ich habe aber auch schon Urteile gefunden, die eine geringere Distanz (z.B. 20 km) für eine Kündigung ausreichen ließen. Allerdings habe ich nur die Forumsbeiträge gelesen, nicht die zitierten Urteile selbst. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es meines Wissens diesbezüglich nicht.

Allerdings ist die Kilometerzahl m.E. auch nicht das entscheidende Kriterium, sondern es kommt darauf an, ob dem Mitglied in Anbetracht der geänderten Umstände die regelmäßige Fahrt ins Studio noch zugemutet werden kann. (Das dürfte auch die Pechtssprechung einheitlich so sehen.) Kilometerzahlen sind nur Indizien diesbezüglich. Entscheidend sind die praktischen Argumente. Die können bei einer 30 km-Distanz genauso greifen.

(Kleinigkeit am Rande: Es gibt Mitglieder, bei denen bestimmte Umzüge absehbar sind, z.B bei Soldaten. Wer diese Umzüge zum Abschluß kurzer, günstiger Laufzeitverträge ausnutzt, dürfte sein Kündigungsrecht einbüßen, da er hierbei schuldhaft ist.)
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Thali
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 125
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:46    Titel: An 13 Antworten mit Zitat

@ 13: Die 35 km habe ich in meinem ursprünglichen Beitrag nur angegeben, da dies der studiofreundlichste mir bekannte Ansatz ist. Für Mitglieder insofern eine sichere Kündigungsschwelle. Für Studios allerdings weniger, wie andere Urteile gezeigt haben....
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten.
vielleicht wird § 309 Nr. 9 a) gemeint. § 309a BGB habe ich nicht gefunden Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten.
vielleicht wird § 309 Nr. 9 a) gemeint. § 309a BGB habe ich nicht gefunden Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich in der Tat um einen Tippfehler. Ich schreibe mit dem Terroristen-System... Verlegen Mr. Green
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