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Jennydraht5 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.06.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.06.06, 01:17 Titel: Fitnessstudio Vertrag gültig? |
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Hallo,
mein Lebensgefährte hat für meinen minderjährigen Sohn einen 3-Jahresvertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen, ist dieser Vertrag gültig? Welche Möglichkeiten gibt es, daraus auszusteigen?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Jenny |
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MN276 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.06.06, 22:31 Titel: |
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Hallo,
als erstes würde ich mir mal die AGB´s auf der Rückseite des Vertrages anschauen, da steht im Normalfall immer durch welche konkreten Fälle man aus einem Vertrag herauskommt. Meist geht es aber nur mit Attest vom Arzt, was aber nicht so einfach zu bekommen ist. Eine andere Möglichkeit wäre die, dass ihr euch jemanden sucht, der vielleicht den Vertrag übernehmen kann.
Viel Glück! |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 29.06.06, 14:17 Titel: |
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Vielleicht ist ein für so lange Zeit vereinbarter Vertrag Sittenwidrig nach § 138 BGB? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 21.07.06, 19:04 Titel: |
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Zu diesem Thema gibt es folgende Meinungen:
Wer Zugriff auf den Münchner Kommentar zum BGB hat, kann dort über drei Seiten hinweg nachlesen, wie das mit den zwei Jahren zu verstehen ist: nämlich als absolute Obergrenze. Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. Zitiert wird ein Urteil des BGH, wonach ein Ausbildungsvertrag zum Tänzer keine längere Laufzeit als 1 Jahr haben darf.
Der Kommentar kommt zum Schluss, dass bei Fitnessverträgen eine Laufzeit von 6 Monaten angemessen ist.
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Gesamtlaufzeiten:
Das Sportstudio hat natürlich ein Interesse seine Kunden möglichst lange an sich zu binden. Daher werden teilweise Verträge mit über 12-monatiger Laufzeit geschlossen. In einem Urteil hat der BGH eine sechsmonatigen Vertrag für rechtens erklärt und erkennen lassen, dass auch ein Vertrag mit einer 12-monatigen Laufzeit wirksam ist. Darüber hinaus gehende Verträge dürften vor einem Gericht jedoch keine Chance haben, da damit dann eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden vorliegt. Sollten Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt.
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Eine Vertragslaufzeit, die länger als zwei Jahre besteht ist rechtswidrig, entsprechende Verträge können vorzeitig gekündigt werden. Bei den üblichen Verträgen und einer monatlichen Beitragszahlung kann immer zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn das Schreiben am 15. des Monats dem Studio vorliegt. Ist die Laufzeit kürzer als zwei Jahre, wird diese Klausel von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten sind sich die Gerichte aber einig: Kündigung bis zum 15. des Monats.
_________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 30.07.06, 22:01 Titel: Kündigung |
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Hallo,
grundsätzlich besteht auch innerhalb des ersten Vertragsjahrs die Möglichkeit, einen Fitness-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Voraussetzung ist jedoch, daß das Mitglied aus unverschuldeten Gründen für einen erheblichen Zeitraum zur Nutzung des Fitness-Angebots außerstande ist. Dies ist z.B. bei Umzügen (mind. ca. 35 km entfernt), Schwangerschaften, bestimmten Krankheiten oder Einberufungen zur Bundeswehr der Fall. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung. Diese kann von einem Forum nicht geleistet werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen. |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 31.07.06, 08:27 Titel: |
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@ Thali:
Mich interessiert brennend, wie Du auf die 35 km bei einem Umzug des Kunden gekommen bist. Gibt es darüber ein Urteil? Die mir bekannte Rechtsprechung lässt sich über eine konkrete Entfernungsangabe nicht aus. _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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noidic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 555 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 31.07.06, 08:48 Titel: Re: Fitnessstudio Vertrag gültig? |
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Ist deR Lebensgefährte Erziehungsberechtigter? Ansonsten sehe ich da evtl. schon eine Möglichkeit, dass der Vertrag zunächst schwebend unwirksam und im Endeffekt ohne Zustimmung der Erziehungsbrechtigten nichtig ist. _________________ Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde. |
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 31.07.06, 10:36 Titel: 35 km |
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13 hat folgendes geschrieben:: | @ Thali:
Mich interessiert brennend, wie Du auf die 35 km bei einem Umzug des Kunden gekommen bist. Gibt es darüber ein Urteil? Die mir bekannte Rechtsprechung lässt sich über eine konkrete Entfernungsangabe nicht aus. |
Es gibt ein entsrechendes Urteil, ich kann Dir nur leider nicht sagen welches. Ich nehme an, daß Du es über die Suchfunktion in diesem Forum finden würdest. Die 35 km-Distanz ist auch vielen Studiobetreibern bekannt. Ich habe aber auch schon Urteile gefunden, die eine geringere Distanz (z.B. 20 km) für eine Kündigung ausreichen ließen. Allerdings habe ich nur die Forumsbeiträge gelesen, nicht die zitierten Urteile selbst. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es meines Wissens diesbezüglich nicht.
Allerdings ist die Kilometerzahl m.E. auch nicht das entscheidende Kriterium, sondern es kommt darauf an, ob dem Mitglied in Anbetracht der geänderten Umstände die regelmäßige Fahrt ins Studio noch zugemutet werden kann. (Das dürfte auch die Pechtssprechung einheitlich so sehen.) Kilometerzahlen sind nur Indizien diesbezüglich. Entscheidend sind die praktischen Argumente. Die können bei einer 30 km-Distanz genauso greifen.
(Kleinigkeit am Rande: Es gibt Mitglieder, bei denen bestimmte Umzüge absehbar sind, z.B bei Soldaten. Wer diese Umzüge zum Abschluß kurzer, günstiger Laufzeitverträge ausnutzt, dürfte sein Kündigungsrecht einbüßen, da er hierbei schuldhaft ist.) _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 31.07.06, 10:46 Titel: An 13 |
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@ 13: Die 35 km habe ich in meinem ursprünglichen Beitrag nur angegeben, da dies der studiofreundlichste mir bekannte Ansatz ist. Für Mitglieder insofern eine sichere Kündigungsschwelle. Für Studios allerdings weniger, wie andere Urteile gezeigt haben.... _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 31.07.06, 11:52 Titel: |
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13 hat folgendes geschrieben:: | Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. | vielleicht wird § 309 Nr. 9 a) gemeint. § 309a BGB habe ich nicht gefunden  _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 31.07.06, 11:56 Titel: |
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13 hat folgendes geschrieben:: | Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. | vielleicht wird § 309 Nr. 9 a) gemeint. § 309a BGB habe ich nicht gefunden  _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 31.07.06, 12:30 Titel: |
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Es handelt sich in der Tat um einen Tippfehler. Ich schreibe mit dem Terroristen-System... _________________ MfG
13
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