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Bilanzbuchhalter - was darf man dann?

 
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 15:51    Titel: Bilanzbuchhalter - was darf man dann? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
angenommen Frau A ist Bürokauffrau, macht aber schon jahrelang für mehrere Mittelständische Unternehmen die Buchhaltung. Jetzt möchte Frau A nicht mehr darauf angewiesen sein, mit einem Steuerbüro zusammen zu arbeiten, wenn es um Umsatzsteuermeldungen geht. bIs jetzt schickt Frau A die mit Datev und elster usw. zum Steuerbüro, dieses schickt sie (mittlerweile ohne sie anzusehen o.ä.) zum FA. Wenn Frau A jetzt aber Bilanzbuchhalter IHK machen würde, dürfte diese dann allein USt-Voranmeldungen und / oder sogar Jahresabschlüsse machen?
Oder muss man da Steuerberater sein?
HHHHIIILLLFFFEEE!!!!!!!
Gruß
ulrichms
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frau A wird wohl auch noch die Steuerberaterprüfung machen müssen, um vollständig selbstständig arbeiten zu können.

Näheres hierzu findet man im Steuerberatungsgesetz.
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 21:12    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, die hat Frau A auch vom Steuerbüro bekommen, aber man (Frau) weiß ja nie.........
wie sieht es denn nun mit den USt-Voranmeldungen aus.....vielleicht reicht es dafür?
Gruß
ulrichms
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 06:56    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

ulrichms hat folgendes geschrieben::

wie sieht es denn nun mit den USt-Voranmeldungen aus.....vielleicht reicht es dafür?
Dafür reicht es nach derzeitigem Gesetzesstand noch nicht. Das ist aber ein lösbares Problem, das die meisten selbständigen Bibus auch schon gelöst haben.
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 08:01    Titel: Aha Antworten mit Zitat

Und wird der verraten?

Obwohl: es geht ja so wie es geht und der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat. Frau A hatte nur gedacht es gebe (wenn Lernen nicht schwer fällt) eínen Weg, etwas autonomer zu arbeiten. Das spart Zeit und Geld. Aber wenn dre Deutsche Fiskus es so will. dann macht sie halt so weiter wie bisher....... Mit den Augen rollen
Gruß
ulrichms
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Inhaber/Geschäftsführer kann die doch abschicken... Cool

...wenn er Ihnen vertraut. Mit den Augen rollen
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 05:13    Titel: JAJA....die ja..... Antworten mit Zitat

Ja, die vertrauen Frau A alle......die Frage ist nur, ob das FA irgendwann mal überprüft wieso und von wo die Meldungen usw. kommen..... 12 Stück vom gleichen Rechner..... und es werden immer mehr......
Gruß
ulrichms
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal in der Praxis ist es jedem Unternemer selbst überlassen wer die abschickt. Ich mache doch meine Buchhaltung auch selbst.
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Ich denke mal in der Praxis ist es jedem Unternemer selbst überlassen wer die abschickt. Ich mache doch meine Buchhaltung auch selbst.

Dem Unternehmer ist es überlassen. Aber nicht der Frau A! Die muss damit rechnen, dass sie bis zu 5.000 Euro Bußgeld zu zahlen hat, wenn sie unbefugt in Steuersachen Hilfe leistet, § 160 Steuerberatungsgesetz. Ob sie befugt ist oder nicht, ergibt sich aus §§ 3, 4 Steuerberatungsgesetz. Danach ist sie wohl nicht befugt und wandelt bereits eine ganze Zeit lang auf einem schmalen Grat.
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André Helm
Rechtsanwalt
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 14:15    Titel: Re: Aha Antworten mit Zitat

ulrichms hat folgendes geschrieben::
Und wird der verraten?

Obwohl: es geht ja so wie es geht und der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat. Frau A hatte nur gedacht es gebe (wenn Lernen nicht schwer fällt) eínen Weg, etwas autonomer zu arbeiten. Das spart Zeit und Geld. Aber wenn dre Deutsche Fiskus es so will. dann macht sie halt so weiter wie bisher....... Mit den Augen rollen
Gruß
ulrichms


Hallo,

die Frage wird ja gerade heiß diskutiert und sollte in der Änderung des StBerG Niederschlag finden. Wird wahrscheinlich aber so bleiben wie es ist.

Aber mal eine Frage nebenbei, haben Sie denn eine Berufshaftpflicht die den Schaden für eine falsche USt-Voranmeldung abdeckt? Denn Steuerberater sind verpflichtet bei erkennen einer fehlerhaften Voranmeldung diese zu korrigieren, tun sie es nicht haften sie für den Schaden. Eine Analoge Regelung bei den BiBu ist mir nicht bekannt.

Gruß T.D.
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