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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 27.06.06, 15:51 Titel: Bilanzbuchhalter - was darf man dann? |
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Hallo Forum,
angenommen Frau A ist Bürokauffrau, macht aber schon jahrelang für mehrere Mittelständische Unternehmen die Buchhaltung. Jetzt möchte Frau A nicht mehr darauf angewiesen sein, mit einem Steuerbüro zusammen zu arbeiten, wenn es um Umsatzsteuermeldungen geht. bIs jetzt schickt Frau A die mit Datev und elster usw. zum Steuerbüro, dieses schickt sie (mittlerweile ohne sie anzusehen o.ä.) zum FA. Wenn Frau A jetzt aber Bilanzbuchhalter IHK machen würde, dürfte diese dann allein USt-Voranmeldungen und / oder sogar Jahresabschlüsse machen?
Oder muss man da Steuerberater sein?
HHHHIIILLLFFFEEE!!!!!!!
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 27.06.06, 19:35 Titel: |
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Frau A wird wohl auch noch die Steuerberaterprüfung machen müssen, um vollständig selbstständig arbeiten zu können.
Näheres hierzu findet man im Steuerberatungsgesetz. |
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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 27.06.06, 21:12 Titel: Danke |
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Danke für die Antwort, die hat Frau A auch vom Steuerbüro bekommen, aber man (Frau) weiß ja nie.........
wie sieht es denn nun mit den USt-Voranmeldungen aus.....vielleicht reicht es dafür?
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 28.06.06, 06:56 Titel: Re: Danke |
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ulrichms hat folgendes geschrieben:: |
wie sieht es denn nun mit den USt-Voranmeldungen aus.....vielleicht reicht es dafür?
| Dafür reicht es nach derzeitigem Gesetzesstand noch nicht. Das ist aber ein lösbares Problem, das die meisten selbständigen Bibus auch schon gelöst haben. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 28.06.06, 08:01 Titel: Aha |
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Und wird der verraten?
Obwohl: es geht ja so wie es geht und der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat. Frau A hatte nur gedacht es gebe (wenn Lernen nicht schwer fällt) eÃnen Weg, etwas autonomer zu arbeiten. Das spart Zeit und Geld. Aber wenn dre Deutsche Fiskus es so will. dann macht sie halt so weiter wie bisher.......
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 28.06.06, 19:14 Titel: |
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Der Inhaber/Geschäftsführer kann die doch abschicken...
...wenn er Ihnen vertraut.  |
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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 29.06.06, 05:13 Titel: JAJA....die ja..... |
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Ja, die vertrauen Frau A alle......die Frage ist nur, ob das FA irgendwann mal überprüft wieso und von wo die Meldungen usw. kommen..... 12 Stück vom gleichen Rechner..... und es werden immer mehr......
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 29.06.06, 12:44 Titel: |
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Ich denke mal in der Praxis ist es jedem Unternemer selbst überlassen wer die abschickt. Ich mache doch meine Buchhaltung auch selbst. |
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RAHelm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.06.2006 Beiträge: 126
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Verfasst am: 04.07.06, 07:58 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Ich denke mal in der Praxis ist es jedem Unternemer selbst überlassen wer die abschickt. Ich mache doch meine Buchhaltung auch selbst. |
Dem Unternehmer ist es überlassen. Aber nicht der Frau A! Die muss damit rechnen, dass sie bis zu 5.000 Euro Bußgeld zu zahlen hat, wenn sie unbefugt in Steuersachen Hilfe leistet, § 160 Steuerberatungsgesetz. Ob sie befugt ist oder nicht, ergibt sich aus §§ 3, 4 Steuerberatungsgesetz. Danach ist sie wohl nicht befugt und wandelt bereits eine ganze Zeit lang auf einem schmalen Grat. _________________ André Helm
Rechtsanwalt |
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tolledeu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.07.06, 14:15 Titel: Re: Aha |
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ulrichms hat folgendes geschrieben:: | Und wird der verraten?
Obwohl: es geht ja so wie es geht und der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat. Frau A hatte nur gedacht es gebe (wenn Lernen nicht schwer fällt) eÃnen Weg, etwas autonomer zu arbeiten. Das spart Zeit und Geld. Aber wenn dre Deutsche Fiskus es so will. dann macht sie halt so weiter wie bisher.......
Gruß
ulrichms |
Hallo,
die Frage wird ja gerade heiß diskutiert und sollte in der Änderung des StBerG Niederschlag finden. Wird wahrscheinlich aber so bleiben wie es ist.
Aber mal eine Frage nebenbei, haben Sie denn eine Berufshaftpflicht die den Schaden für eine falsche USt-Voranmeldung abdeckt? Denn Steuerberater sind verpflichtet bei erkennen einer fehlerhaften Voranmeldung diese zu korrigieren, tun sie es nicht haften sie für den Schaden. Eine Analoge Regelung bei den BiBu ist mir nicht bekannt.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant. |
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