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Regelmäßig wird die Vollstreckung dann ins Restvermögen ausgedehnt, wenn das nicht bereits ausgeschlossen ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
wenn die Sicherheiten verwertet sind und noch eine (ungesicherte) Restforderung verbleibt, wird die Bank natürlich versuchen, auch den Restbetrag zu realisieren.
Dies kann einvernehmlich über Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche erfolgen, oder über den freundlichen Gerichtsvollzieher ihres Vertrauens.
Die Bank hat sich ja bei Kreditherauslage eine Vermögensübersicht geben lassen. Typischerweise fängt die Bank bei Zwangsmaßnahmen dort an, wo mit geringem Aufwand Erträge zu erwarten sind. Das sind Konten- und Gehaltspfändungen. Diese wird die Bank typischerweise unmittelbar nach Titulierung vornehmen und nicht auf den Abschluss einer Zwangsversteigerung warten.
Dies kann einvernehmlich über Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche erfolgen, oder über den freundlichen Gerichtsvollzieher ihres Vertrauens.
letzteres find ich gut
@petra:
je eher du deinen guten willen unter beweis stellst, desto größer ist die chance, dass die bank sich auf eine einvernehmliche lösung einlässt.
es ist also besser, wenn du dich schnellstens mit der bank in verbindung setzt, anstatt zu hoffen, dass sie vielleicht NICHT die konten pfändet.
ansonsten wird sie mit aller "härte" vorgehen. ist doch logisch. sie will ihr geld zurück haben.
und noch ein tip: wenn du erst dann "nachgibst", wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist, sprich: der gerichtsvollzieher schon da war oder gehalt/konto gepfändet wurde, dann ist es meistens zu spät für irgendwelche vereinbarungen.
denk immer daran: da sitzen auch nur menschen
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