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wenn Bank nicht genug Geld bekommt bei Zwangsversteigerung

 
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 17:04    Titel: wenn Bank nicht genug Geld bekommt bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

hallo,

was macht die Bank, wenn sie nicht genug Geld bekommt bei der Zwangsversteigerung? Pfändet sie dann alle Konten? Wenn ja, wie schnell geht das?

Petra
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt vom Einzelfall ab.

Regelmäßig wird die Vollstreckung dann ins Restvermögen ausgedehnt, wenn das nicht bereits ausgeschlossen ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

inwiefern ausgeschlossen?

Also pfändet sie die Konetn nicht?

Petra
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petra1199
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, Konten meine ich natürlich.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Sicherheiten verwertet sind und noch eine (ungesicherte) Restforderung verbleibt, wird die Bank natürlich versuchen, auch den Restbetrag zu realisieren.

Dies kann einvernehmlich über Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche erfolgen, oder über den freundlichen Gerichtsvollzieher ihres Vertrauens.

Die Bank hat sich ja bei Kreditherauslage eine Vermögensübersicht geben lassen. Typischerweise fängt die Bank bei Zwangsmaßnahmen dort an, wo mit geringem Aufwand Erträge zu erwarten sind. Das sind Konten- und Gehaltspfändungen. Diese wird die Bank typischerweise unmittelbar nach Titulierung vornehmen und nicht auf den Abschluss einer Zwangsversteigerung warten.
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heiga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dies kann einvernehmlich über Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche erfolgen, oder über den freundlichen Gerichtsvollzieher ihres Vertrauens.

letzteres find ich gut Lachen

@petra:
je eher du deinen guten willen unter beweis stellst, desto größer ist die chance, dass die bank sich auf eine einvernehmliche lösung einlässt.
es ist also besser, wenn du dich schnellstens mit der bank in verbindung setzt, anstatt zu hoffen, dass sie vielleicht NICHT die konten pfändet.
ansonsten wird sie mit aller "härte" vorgehen. ist doch logisch. sie will ihr geld zurück haben.
und noch ein tip: wenn du erst dann "nachgibst", wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist, sprich: der gerichtsvollzieher schon da war oder gehalt/konto gepfändet wurde, dann ist es meistens zu spät für irgendwelche vereinbarungen.
denk immer daran: da sitzen auch nur menschen Smilie
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