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Ich habe letztlich gehört, es gäbe ein Gesetz, dass sich zu Anwesenheitslisten bei Vorlesungen äußert.
Angenommen ein Prof will in einer Vorlesung die Studentenausweise kontrollieren. Würde das nicht gegen das Prinzip der Freiheit der Forschung und Lehre verstoßen?
Andererseits ist er dann ja frei so rigide zu Lehren wie er will.
*OT*
Also zu meinen Studienzeiten waren Anwesenheitslisten üblich. Nicht überall, aber in so beliebten Fächern wie DHM (nur für Insider ) oder Samstagmorgen um 7.oo Uhr (ja, das gab es wirklich!)
*OT Ende* _________________ Karma statt Punkte!
Ich habe letztlich gehört, es gäbe ein Gesetz, dass sich zu Anwesenheitslisten bei Vorlesungen äußert.
Angenommen ein Prof will in einer Vorlesung die Studentenausweise kontrollieren. Würde das nicht gegen das Prinzip der Freiheit der Forschung und Lehre verstoßen?
Andererseits ist er dann ja frei so rigide zu Lehren wie er will.
Als Gesetz also? Oder als Satzung?
Dank und Gruß,
Jean
Die Freiheit von Forschung und Lehre bedeutet: Der Forschende bzw. Lehrende ist frei in der Wahl der betrachteten Themen. Diese Freiheit ist nicht das Recht des Studierenden. Der allerdings hat hingegen das Recht, auch andere Lehren anderer Profs zu hören.
Der Professor hat sogar das Recht, die Studenten, die an bestimmten Lehrveranstaltungen teilnehmen, vorher auszuwählen und die Erfüllung bestimmter Kriterien - z. B. durch Überprüfen des Studentenausweises - zu überprüfen.
So erlebt bei einer Vorlesungsreihe zum Bau von Kernkraftwerken - nur Studenten der Fachrichtung Maschinenbau mit bestandenem Vordiplom wurden zugelassen. Der Prof hatte einfach Null Bock darauf, ständig von "Anti-AKW-Spontis" der Philosophischen Fakultäten niedergebrüllt zu werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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