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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 05.07.06, 10:47 Titel: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken |
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Guten Tag!
Ich habe eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken.
Es hiess ab 2007 soll Freibetrag 1.421 für Alleinstehende und bei Ehepaaren 2842 halbietr werden!
Wie sieht es mit dem Freistellungantrag es hiess der geht dierekt an Finansamt,Meldepflicht von Bänken!
Ich habe das Geld in 6 verschidene Bänken angelegt mit verschiedene F.S.Anträgen, und wenn man überlegt dass im Deutschland über 80 Milion. Leute sind da kommt die Frage.Wie kriegt es Finansamt hin alle Anträge zukontrolieren?!
Ich habe so ein Gefühl dass keine es Zustande briengt und geht mehr als Bürgerpflicht sich selbst an Finansamt anzumelden und die Bänken melden es nur dann wenn angegebene Freibetrag von einem Bank tatsächlich übersteigt.
Was denkt ihr?
mfg!
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 05.07.06, 13:35 Titel: |
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Hallo,
die Banken übertragen für alle Kunden, die Freistellungsaufträge gestellt haben, den Betrag, der auf dem Freistellungsauftrag genannt ist, sowie die tatsächlich freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/).
Dieser Prozess ändert sich nicht, so dass man davon ausgehen kann, dass das Finanzamt auch künftig davon erfährt, wenn man mehr Freistellungsaufträge als zulässig erteilt. |
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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 05.07.06, 14:41 Titel: |
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Karsten11 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
die Banken übertragen für alle Kunden, die Freistellungsaufträge gestellt haben, den Betrag, der auf dem Freistellungsauftrag genannt ist, sowie die tatsächlich freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/).
Dieser Prozess ändert sich nicht, so dass man davon ausgehen kann, dass das Finanzamt auch künftig davon erfährt, wenn man mehr Freistellungsaufträge als zulässig erteilt. |
Danke für die Info.
Ich bin jetzt etwas schlaue geworden.
mfg! |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 05.07.06, 14:42 Titel: Re: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken |
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ssslonnn hat folgendes geschrieben:: |
Ich habe so ein Gefühl dass keine es Zustande briengt und geht mehr als Bürgerpflicht sich selbst an Finansamt anzumelden
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Gefühl oder Hoffnung?
Deine Bürgerpflicht ist es, die Summe deiner Freistellungsaufträge bei allen Banken im zulässigen Rahmen zu halten. Mehr brauchst du nicht tun!
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 05.07.06, 15:47 Titel: Re: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken |
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Deine Bürgerpflicht ist es, die Summe deiner Freistellungsaufträge bei allen Banken im zulässigen Rahmen zu halten. Mehr brauchst du nicht tun!
Ja,du hast vollkommen Recht dass ist auch nicht schwer aber wenn ich unsere Politike sehe wie die 38 Miliarden mehr Verschuldung machen und dann an gleichem Tag Finansmenister beim WM Spiel(Ich glaube nicht dass er für WM-Karte bezahlt hat!)
Da komme ich an die Frage was überhaupt Gerecht ist, vom Volk immer mehr Geld rauszudrüken(19% mehrwertsteuer soll man auch nicht vergessen) und dann weiter Schulden zu machen.
Die die da oben sitzen " schummeln "auch aber in gosse Massen und dann kommen noch sauber raus und zum Schluss kriegen fette Rente (hier kann man ruhig sagen dass die Renten sicher sind,nur nicht für den Volk!)
und du sagst das ich meine Pflichten achten soll.
mfg! |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 05.07.06, 15:53 Titel: |
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Ist es eigentlich strafbar zuviele Freibeträge zu "verteilen", wenn die Zinseinahmen in Summe die Freibeträge nicht überschreiten? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 05.07.06, 15:59 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Ist es eigentlich strafbar zuviele Freibeträge zu "verteilen", wenn die Zinseinahmen in Summe die Freibeträge nicht überschreiten? |
Hallo,
nein, das ist nicht Strafbar.
mfg!  |
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WernerSnow FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 234
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Verfasst am: 06.07.06, 08:29 Titel: |
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Allerdings wirst Du dem Finanzamt sämtliche Erträge offenlegen und nachweisen müssen, wenn sie dahinterkommen. Dauert idR 1-2 Jahre, aber dann gibts einen bösen Brief vom Finanzamt, und Du hast ne Riesenrennerei, weil Du von allen Banken Erträgnisaufstellungen, Zinsbestätigungen oder ähnliches benötigst.
Also IMO lieber einmal ein wenig Aufwand, die Freistellungsaufträge zu ändern, als dann alle Erträge zusammenzuklauben. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre  |
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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 09.07.06, 08:10 Titel: |
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Ich bedanke mich bei jeden für fahlichen Rat! :
DANKE!  |
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ssslonnn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 09.07.06, 08:15 Titel: |
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[quote="WernerSnow"]
wenn sie dahinterkommen.
Kommt es vor dass die nicht dahintenkommen?
Ich habe eines in meinem Leben gelernt die Stadt kann man nicht vera......,aber die Stadt kann es!
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