Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 10:47    Titel: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ich habe eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken.
Es hiess ab 2007 soll Freibetrag 1.421 für Alleinstehende und bei Ehepaaren 2842 halbietr werden!
Wie sieht es mit dem Freistellungantrag es hiess der geht dierekt an Finansamt,Meldepflicht von Bänken!
Ich habe das Geld in 6 verschidene Bänken angelegt mit verschiedene F.S.Anträgen, und wenn man überlegt dass im Deutschland über 80 Milion. Leute sind da kommt die Frage.Wie kriegt es Finansamt hin alle Anträge zukontrolieren?!
Ich habe so ein Gefühl dass keine es Zustande briengt und geht mehr als Bürgerpflicht sich selbst an Finansamt anzumelden und die Bänken melden es nur dann wenn angegebene Freibetrag von einem Bank tatsächlich übersteigt.
Was denkt ihr?
mfg!

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Banken übertragen für alle Kunden, die Freistellungsaufträge gestellt haben, den Betrag, der auf dem Freistellungsauftrag genannt ist, sowie die tatsächlich freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/).

Dieser Prozess ändert sich nicht, so dass man davon ausgehen kann, dass das Finanzamt auch künftig davon erfährt, wenn man mehr Freistellungsaufträge als zulässig erteilt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die Banken übertragen für alle Kunden, die Freistellungsaufträge gestellt haben, den Betrag, der auf dem Freistellungsauftrag genannt ist, sowie die tatsächlich freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/).

Dieser Prozess ändert sich nicht, so dass man davon ausgehen kann, dass das Finanzamt auch künftig davon erfährt, wenn man mehr Freistellungsaufträge als zulässig erteilt.


Danke für die Info.
Ich bin jetzt etwas schlaue geworden.
mfg!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 14:42    Titel: Re: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken Antworten mit Zitat

ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Ich habe so ein Gefühl dass keine es Zustande briengt und geht mehr als Bürgerpflicht sich selbst an Finansamt anzumelden



Gefühl oder Hoffnung? Winken

Deine Bürgerpflicht ist es, die Summe deiner Freistellungsaufträge bei allen Banken im zulässigen Rahmen zu halten. Mehr brauchst du nicht tun!

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 15:47    Titel: Re: eine Frage bezüglich Freibeträges in deutsche Bänken Antworten mit Zitat

Deine Bürgerpflicht ist es, die Summe deiner Freistellungsaufträge bei allen Banken im zulässigen Rahmen zu halten. Mehr brauchst du nicht tun!

Ja,du hast vollkommen Recht dass ist auch nicht schwer aber wenn ich unsere Politike sehe wie die 38 Miliarden mehr Verschuldung machen und dann an gleichem Tag Finansmenister beim WM Spiel(Ich glaube nicht dass er für WM-Karte bezahlt hat!)
Da komme ich an die Frage was überhaupt Gerecht ist, vom Volk immer mehr Geld rauszudrüken(19% mehrwertsteuer soll man auch nicht vergessen) und dann weiter Schulden zu machen.
Die die da oben sitzen " schummeln "auch aber in gosse Massen und dann kommen noch sauber raus und zum Schluss kriegen fette Rente (hier kann man ruhig sagen dass die Renten sicher sind,nur nicht für den Volk!)
und du sagst das ich meine Pflichten achten soll.
mfg!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es eigentlich strafbar zuviele Freibeträge zu "verteilen", wenn die Zinseinahmen in Summe die Freibeträge nicht überschreiten?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ist es eigentlich strafbar zuviele Freibeträge zu "verteilen", wenn die Zinseinahmen in Summe die Freibeträge nicht überschreiten?

Hallo,
nein, das ist nicht Strafbar.
mfg! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings wirst Du dem Finanzamt sämtliche Erträge offenlegen und nachweisen müssen, wenn sie dahinterkommen. Dauert idR 1-2 Jahre, aber dann gibts einen bösen Brief vom Finanzamt, und Du hast ne Riesenrennerei, weil Du von allen Banken Erträgnisaufstellungen, Zinsbestätigungen oder ähnliches benötigst.

Also IMO lieber einmal ein wenig Aufwand, die Freistellungsaufträge zu ändern, als dann alle Erträge zusammenzuklauben.
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich bei jeden für fahlichen Rat! :
DANKE! Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="WernerSnow"]
wenn sie dahinterkommen.


Kommt es vor dass die nicht dahintenkommen?
Ich habe eines in meinem Leben gelernt die Stadt kann man nicht vera......,aber die Stadt kann es!
Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.