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Konto Leergeräumt
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 08:41    Titel: Konto Leergeräumt Antworten mit Zitat

Guten Morgen
in wie weit haftet man für ein konto das mit einer gefälschten Karte leergeräumt wurde
evt. auch noch überzogen wurde?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht so viele Informationen bitte! Wer hat denn die Karte gefälscht und das Konto damit abgeräumt und woher hatte dieser die Kontodaten bzw. wie ist es zu der Kartenfälschung gekommen? Wie wurde das Konto abgeräumt (Geldautomat?) und woher hatte dieser jemand die PIN?
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mir heute morgen einen Kontoauszug geholt, da war eine Kartenverfügung
aus Wien, über 404€ (02.07.06)
Habe sofort meine Karte sperren lassen, worauf mir gesagt wurde das noch zwei
Abbuchungen 05.07.& 06.07.06 warren, über je 500€, von wo aus diese getätigt
wurden war noch nicht klar, Ich war u. bin im besitz der Karte, wie man an den Daten
kam weiß ich auch nicht, Karte u. Pin sind immer getrennt
Gruß Murmel
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kartendaten sind auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert. Ein Duplikat der Karte anzufertigen ist daher technisch nicht schwer. Das Problem für einen Verbrecher ist, an die PIN heranzukommen.

Hierzu können sog. Vorschaltgeräte an Geldautomaten angebracht werden oder bei Zahlungsvorgängen in Geschäften die Kartendaten und PIN "mitgeschnitten" werden.

Gab es in den letzten Tagen Zahlungen mit Karte bei Händlern, die Terminals benutzten, die von den üblichen Terminals optisch abwichen, Verfügungen an GAA, die nicht klappten, weil der Automat einen Defekt anzeigte oder ähnliches?

Was die Haftung betrifft: Das hängt davon ab, ob der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Um das zu erkennen muss der Sachverhalt erst einmal aufgeklärt werden.
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

ist nicht außer gewöhnliches aufgefallen, glaub das einmal ein CE Automat bei Kontostand
abfrage den Pin gefordert hat, was ja eigentlich nicht erforderlich ist, wie ich heute noch mal getestet habe
kann mich aber auch irren
Wie gesagt die Kartenverfügung war im Ausland, in Wien
Ich kann mir keinen Reim drauf machen, habe in letzter Zeit einiges über e-Bay gekauft
u. einiges über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bezahlt so auch eine Sendung aus Hong kong
Habe noch glück gehabt das man nicht an mein Dispo gekommen ist
Danke u. Gruß
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie an den Abbuchungstagen nicht in Wien waren, hat die Bank schon mal relativ schlechte Karten.
Sie sollten sofort Strafantrag gegen Unbekannt stellen. Evtl. sind die betreffenden Geldautomaten in Wien ja mit Überwachungskameras ausgestattet gewesen?
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abbuchung war um 19:41
Ich hatte Nachtschicht u. war um 20:50 auf arbeit, wollte mir wenigstens die erste
Halbzeit von Deutschland ansehen
Anzeige habe ich erstattet
Muß man das auch seiner Hausratversicherung melden?

Das sieht nach viel ärger aus!
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Äh was sollte der Vorfall mit ihrer Hausratversicherung zu tun haben?
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Man hat fünf o. sieben Versicherungen, für was, wenn nicht im Schadensfall?
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

also mir wäre keine Versicherung bekannt die einen derartigen Schaden decken würde.

Die Sache hat einen Haken: Wurde an einem GAA bar abgehoben, setzt dies voraus dass dem Dieb die PIN bekannt gewesen sein muss (egal ob es sich um einen Kartenkopie oder das Orginal gehandelt hat).
Und da der Karteninhaber dafür unterschrieben hat die PIN vertraulich zu behandeln usw. wird es schwer sein zu beweisen, dass er nicht verlässig dafür verantwortlich ist, dass die PIN - wie auch immer - ausspioniert wurde => A....karte gezogen.

Viele banken zeigen sich aber durchaus kulant und versuchen den Fall über einen Sicherungsfonds begleichen zu lassen .....
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für eure Antworten u. Hilfe
Werde auf das beste hoffen, melde mich sobald es was neues gibt!


Gruß Murmel
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hjb
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

kleine Ergänzung:

auch wenn man nachweisen kann, dass man am Abbuchungstag nicht am Ort des Geschehens war und vielleicht sogar gearbeitet hat, so ist das kein besonders gutes "Alibi". Man kann die Karte samt Nummer ja auch weitergegeben haben.

(Natürlich glaube ich der Fragestellerin, aber man glaubt gar nicht, auf welche Ideen Betrüger manchmal kommen.)

Wie bereits gesagt, sind die Banken bei schlüssiger Beweislage oft kulant.

Gruss Hans-Jürgen
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newbe41
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
also mir wäre keine Versicherung bekannt die einen derartigen Schaden decken würde.

Die Sache hat einen Haken: Wurde an einem GAA bar abgehoben, setzt dies voraus dass dem Dieb die PIN bekannt gewesen sein muss (egal ob es sich um einen Kartenkopie oder das Orginal gehandelt hat).
Und da der Karteninhaber dafür unterschrieben hat die PIN vertraulich zu behandeln usw. wird es schwer sein zu beweisen, dass er nicht verlässig dafür verantwortlich ist, dass die PIN - wie auch immer - ausspioniert wurde => A....karte gezogen.

Viele banken zeigen sich aber durchaus kulant und versuchen den Fall über einen Sicherungsfonds begleichen zu lassen .....


Hi,
ich dachte immer, der Pin ist auch auf der Karte,
hab ich mal wo gelesen, wie sollte ein ausländicher Automat auch die Pin herholen?
Sollte zwar ein knacksicheres System sein, aber vielleicht hat es ja einer entschlüsselt.

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

früher war die PIN auf der Karte (natürlich codiert). Heute erfolgt eine online-Autorisierung. Das die PIN "knackbar" sei, ist eine Argumentation, die seit der Verstärkung der PIN-Schlüssel auf 128 bit im Jahr 2001 von Gutachtern und Gerichten regelmäßig zurückgewiesen wird.

Wobei die PIN natürlich mit eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 3333 erraten werden kann. Viel Erfolg!
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Murmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

viele Pins fangen mit der 0 ..., an auch fende ich einen sechs stelligen Pin sicherer
könnte mir schon vorstellen das man aus gewissen Daten, wann die karte erstell
ausgestellt wurde, (Wortsperre: Firmenname) Hamburg o. Müchen rückschlüsse ziehen kann
wer sowas macht ist ja ein Profi
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