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Hallo!
Eine Frage brennt mir auf der Seele. Meine Schwiegermutter ist verstorben.Mit ihrem Sohn war ich bis zu seinem Tode verheiratet.Nun habe ich wieder geheiratet, zähle ich trotzdem noch als Schwiegertochter? Ich frage deswegen, weil ich durch ein Testament alleinige Erbin von meiner Schwiegermutter bin und Erbschaftssteuer ansteht. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Viele Grüße
Fünkchen _________________ Fünkchen
Jetzt habe ich doch noch eine Frage, wenn ich Schwiegertochter weiterhin bin, so werde ich sicherlich auch in der Steuerklasse II (Erbschaftssteuer) eingeordnet?
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