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Erbschaftsteuer

 
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Gowning
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 21:22    Titel: Erbschaftsteuer Antworten mit Zitat

Hallo!
Eine Frage brennt mir auf der Seele. Meine Schwiegermutter ist verstorben.Mit ihrem Sohn war ich bis zu seinem Tode verheiratet.Nun habe ich wieder geheiratet, zähle ich trotzdem noch als Schwiegertochter? Ich frage deswegen, weil ich durch ein Testament alleinige Erbin von meiner Schwiegermutter bin und Erbschaftssteuer ansteht. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.

Viele Grüße
Fünkchen
_________________
Fünkchen
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 04:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen nicht durch den Tod, man bleibt trotzdem weiterhin verwandt.

Gruß

der Petz
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Gowning
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 05:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petz!

Vielen Dank, das beruhigt mich schon etwas!
Einen schönen Tag!

Tschüssi
_________________
Fünkchen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 06:22    Titel: Re: Erbschaftssteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

Gowning hat folgendes geschrieben::
zähle ich trotzdem noch als Schwiegertochter?

ja, § 1590 Abs. 2 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html
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Gowning
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 08:36    Titel: Erbschaftssteuer Antworten mit Zitat

Nochmals Hallo!

Das ist ja eine konkrete Aussage und ich bedanke mich sehr herzlich!!!


Einen schönen Tag!
_________________
Fünkchen
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Gowning
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal!

Jetzt habe ich doch noch eine Frage, wenn ich Schwiegertochter weiterhin bin, so werde ich sicherlich auch in der Steuerklasse II (Erbschaftssteuer) eingeordnet?

Viele Grüße
Gowning
_________________
Fünkchen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich § 15 Abs. 1 ErbStG ("Steuerklasse II: ... 5. die Schwiegerkinder") recht verstehe: Ja! Winken
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Gowning
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jurico!

Nochmal herzlichen Dank und einen schönen Tag wünscht Fünkchen.
_________________
Fünkchen
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