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Morlock
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 15:41    Titel: Rechtschutz Antworten mit Zitat

Sind im vom Vater abgeschlossenen Rechtschutz im Haushalt lebende
volljährige Kinder,mit versichert?
Danke
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt im Einzelfall auf die Versicherungsbedingungen an, diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Im Normalfall sind die in der elterlichen Wohnung lebenden volljährigen Kinder bis zum Ende einer Berufsausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre) mitversichert.

Am besten in der Police nachlesen.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das kommt im Einzelfall auf die Versicherungsbedingungen an, diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Im Normalfall sind die in der elterlichen Wohnung lebenden volljährigen Kinder bis zum Ende einer Berufsausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre) mitversichert.



....... solange sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

....... und unverheiratet sind Sehr glücklich
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

das kann m.e. so pauschal nicht mehr gesagt werden.

es müssen die einschlägigen avb`s gelesen werden - da steht es drin. oder den vers.-vermittler fragen und zeigen lassen wo es steht.

inzwischen schreibt bald jeder vr seine eigenen avb`s - ich kenne welche wo die kinder mitversichert sind solange sie ihren lebensmittelpunkt in der elterlichen wohnung haben (sehr schwammige forumulierung) oder solange sie sich in ausbildung/wehr-/ersatzdienst befinden (teilweise mit eigener wohnung und eigenem einkommen)......
_________________
MfG,
Duisburger

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