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Das kommt im Einzelfall auf die Versicherungsbedingungen an, diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Im Normalfall sind die in der elterlichen Wohnung lebenden volljährigen Kinder bis zum Ende einer Berufsausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre) mitversichert.
Das kommt im Einzelfall auf die Versicherungsbedingungen an, diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Im Normalfall sind die in der elterlichen Wohnung lebenden volljährigen Kinder bis zum Ende einer Berufsausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre) mitversichert.
....... solange sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
das kann m.e. so pauschal nicht mehr gesagt werden.
es müssen die einschlägigen avb`s gelesen werden - da steht es drin. oder den vers.-vermittler fragen und zeigen lassen wo es steht.
inzwischen schreibt bald jeder vr seine eigenen avb`s - ich kenne welche wo die kinder mitversichert sind solange sie ihren lebensmittelpunkt in der elterlichen wohnung haben (sehr schwammige forumulierung) oder solange sie sich in ausbildung/wehr-/ersatzdienst befinden (teilweise mit eigener wohnung und eigenem einkommen)...... _________________ MfG,
Duisburger
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